"Justizpanne": Ministerium gibt "mehrere Fehlleistungen" zu
Ein Mann saß sieben Wochen unschuldig in U-Haft. Rund um den Fall taucht eine Kette von Fehlern auf, wie das Innenministerium nun zugibt.

Foto © APJustizministerin Berger gesteht Fehler ein
Im Zusammenhang mit der zu Wochenbeginn
bekanntgewordenen "Justizpanne" - ein 39-jähriger Tunesier war
wochenlang als vermeintlicher Drogen-Dealer in U-Haft gesessen,
obwohl er im behaupteten Tatzeitraum eine Haftstrafe abgesessen hatte
- spricht das Justizministerium mittlerweile von "mehreren
Fehlleistungen". Wie Wolfgang Bogensberger, Sektionschef für die
Straflegislative, am Donnerstag im Gespräch mit der APA feststellte,
sei es auf mehreren Ebenen zu Versäumnissen gekommen: "Das kann man
nicht wegkaschieren."
Befristetes Pilot-Projekt.
An sich hätte der am 8. Juli Festgenommene bereits bei der ersten
polizeilichen Einvernahme das Recht auf Beiziehung eines Anwalts
gehabt. Seit Anfang Juli läuft ein auf vorerst vier Monate
befristetes Pilot-Projekt, wonach Verdächtige vor bzw. während
polizeilicher Befragungen einen anwaltlichen Journaldienst
konsultieren können, der kostenlos ist und rund um die Uhr zur
Verfügung steht. Legen sie auf einen Rechtsbeistand keinen Wert,
müssen sie dem Gesetz zufolge eine entsprechende schriftliche
Verzichtserklärung abgeben.
Polizeipräsident dementiert "Fehlleistung".
Die Wiener Polizei wehrt sich, mit der "Justizpanne"
- ein 39-jähriger Mann war wochenlang als vermeintlicher
Drogen-Dealer und zunächst ohne anwaltliche Vertretung in U-Haft
gesessen, obwohl er sich im behaupteten Tatzeitraum im Gefängnis
befand - in Verbindung gebracht zu werden. "Ich lass' mir nicht ein
funktionierendes System krank reden", meinte Polizeipräsident Gerhard
Pürstl am Donnerstag gegenüber der APA.
"Lästiger Anwalt".
Dieses Institut wird allerdings nicht angenommen, weil - so die
Vermutung mehrerer von der APA befragten Verteidiger - die
Betroffenen von der Polizei nicht entsprechend belehrt werden. "Für
die Beamten ist es natürlich angenehmer, wenn kein lästiger Anwalt
dabei ist", so ein erfahrener Strafverteidiger.
Mit Nachdruck.
Auch der 39-jährige Tunesier hatte sich an keinen Anwalt gewandt,
der schon in dieser Phase mit Nachdruck auf den Umstand aufmerksam
hätte machen können, dass der Mann in weiterer Folge zu Unrecht in
U-Haft genommen wurde, weil er im fraglichen Zeitpunkt eingesperrt
war. Für Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und
selbst seit Jahren in Strafsachen tätig, keine Überraschung: "Wir
bekommen keine Anrufe. Wir haben für den Journaldienst drei Leute pro
Tag abgestellt, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Die haben nur
leider nichts zu tun."
Lehren ziehen.
"Wenn das so ist, muss man sich das anschauen. Das schaut nicht
gut aus", bemerkte dazu Sektionschef Bogensberger. Im Ministerium
will man sich nun Anfang September mit Anwälten und Polizeivertretern
zusammensetzen, um Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zu ziehen.
Die stellvertretende Anwaltskammer-Präsidentin will auf jeden Fall
erreichen, "dass man auf einen Anwalt erst dann verzichten kann, wenn
man vorher mit dem Notdienst gesprochen hat", wie Rech gegenüber der
APA ankündigte.
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Fakten
Man habe bereits einen schriftlichen Bericht über die Vorgänge angefordert. Allenfalls wären disziplinäre Konsequenzen für die mit der Aktenführung betrauten Behördenvertreter möglich, so Berger gestern gegenüber der APA.










