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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2008 um 16:21 UhrKommentare

"Justizpanne": Ministerium gibt "mehrere Fehlleistungen" zu

Ein Mann saß sieben Wochen unschuldig in U-Haft. Rund um den Fall taucht eine Kette von Fehlern auf, wie das Innenministerium nun zugibt.

Justizministerin Berger gesteht Fehler ein

Foto © APJustizministerin Berger gesteht Fehler ein

Im Zusammenhang mit der zu Wochenbeginn bekanntgewordenen "Justizpanne" - ein 39-jähriger Tunesier war wochenlang als vermeintlicher Drogen-Dealer in U-Haft gesessen, obwohl er im behaupteten Tatzeitraum eine Haftstrafe abgesessen hatte - spricht das Justizministerium mittlerweile von "mehreren Fehlleistungen". Wie Wolfgang Bogensberger, Sektionschef für die Straflegislative, am Donnerstag im Gespräch mit der APA feststellte, sei es auf mehreren Ebenen zu Versäumnissen gekommen: "Das kann man nicht wegkaschieren."

Befristetes Pilot-Projekt. An sich hätte der am 8. Juli Festgenommene bereits bei der ersten polizeilichen Einvernahme das Recht auf Beiziehung eines Anwalts gehabt. Seit Anfang Juli läuft ein auf vorerst vier Monate befristetes Pilot-Projekt, wonach Verdächtige vor bzw. während polizeilicher Befragungen einen anwaltlichen Journaldienst konsultieren können, der kostenlos ist und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Legen sie auf einen Rechtsbeistand keinen Wert, müssen sie dem Gesetz zufolge eine entsprechende schriftliche Verzichtserklärung abgeben.

Polizeipräsident dementiert "Fehlleistung". Die Wiener Polizei wehrt sich, mit der "Justizpanne" - ein 39-jähriger Mann war wochenlang als vermeintlicher Drogen-Dealer und zunächst ohne anwaltliche Vertretung in U-Haft gesessen, obwohl er sich im behaupteten Tatzeitraum im Gefängnis befand - in Verbindung gebracht zu werden. "Ich lass' mir nicht ein funktionierendes System krank reden", meinte Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Donnerstag gegenüber der APA.

"Lästiger Anwalt". Dieses Institut wird allerdings nicht angenommen, weil - so die Vermutung mehrerer von der APA befragten Verteidiger - die Betroffenen von der Polizei nicht entsprechend belehrt werden. "Für die Beamten ist es natürlich angenehmer, wenn kein lästiger Anwalt dabei ist", so ein erfahrener Strafverteidiger.

Mit Nachdruck. Auch der 39-jährige Tunesier hatte sich an keinen Anwalt gewandt, der schon in dieser Phase mit Nachdruck auf den Umstand aufmerksam hätte machen können, dass der Mann in weiterer Folge zu Unrecht in U-Haft genommen wurde, weil er im fraglichen Zeitpunkt eingesperrt war. Für Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und selbst seit Jahren in Strafsachen tätig, keine Überraschung: "Wir bekommen keine Anrufe. Wir haben für den Journaldienst drei Leute pro Tag abgestellt, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Die haben nur leider nichts zu tun."

Lehren ziehen. "Wenn das so ist, muss man sich das anschauen. Das schaut nicht gut aus", bemerkte dazu Sektionschef Bogensberger. Im Ministerium will man sich nun Anfang September mit Anwälten und Polizeivertretern zusammensetzen, um Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zu ziehen. Die stellvertretende Anwaltskammer-Präsidentin will auf jeden Fall erreichen, "dass man auf einen Anwalt erst dann verzichten kann, wenn man vorher mit dem Notdienst gesprochen hat", wie Rech gegenüber der APA ankündigte.


Fakten

Man habe bereits einen schriftlichen Bericht über die Vorgänge angefordert. Allenfalls wären disziplinäre Konsequenzen für die mit der Aktenführung betrauten Behördenvertreter möglich, so Berger gestern gegenüber der APA.

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