Mord an Tochter: 20 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung
22-Jähriger hatte im Dezember 2007 das damals 21 Monate alte Mädchen aus dem Fenster geworfen. Angeklagter auch des Mordversuchs schuldig gesprochen - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © APAWahnsinnstat Ende 2007
Wegen Mordes und vorangegangenen Mordversuchs an seiner 21 Monate alten Tochter ist ein 22-Jähriger tschetschenischer Herkunft am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu
20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem wird er aufgrund der vorliegenden Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Geschworenenspruch fiel einstimmig aus.
Berufung angekündigt. Der Angeklagte will gegen die Strafhöhe berufen, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Als
mindernd wurden laut Richter Helmut Weichhart das - wenn auch nicht reumütige - Geständnis und die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit des Mannes bewertet.
Neun Meter in den Tod. Er hatte am 6. Dezember 2007 in Ybbs an der Donau seine kleine Tochter aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Stock gestoßen, weil seine Frau sich von ihm trennen wollte. Das Mädchen, das er Tage zuvor bereits mit einer Schnur zu erdrosseln versucht hatte, erlitt bei dem Sturz aus fast neun Metern Höhe tödliche Kopfverletzungen.
Features
Ehestreit
Dem schrecklichen Ge-
schehen war nach damaligen Polizeiangaben ein
Ehestreit vorangegangen. Der Ange-
klagte, der auch seiner Frau
gegenüber wiederholt gewalt-
tätig geworden sei, soll bereits Tage
zuvor versucht haben, das kleine Mädchen mit einem Band zu
erdrosseln.











