Vierjährige konnte nur "Mama" sagen: Freispruch für Eltern
Das Mädchen befand sich auf dem Entwicklungsstand einer Zweijährigen und war offenkundig vernachlässigt worden. Die Eltern waren sich vor Gericht keiner Schuld bewusst.

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Wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht hatten sich
seit vergangenem April die Eltern eines vierjährigen Mädchens im
Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Als im Sommer 2007 das
Jugendamt intervenierte, beherrschte das Kind ganze drei Wörter:
"Mama", "Bauchi" und "Sitzi". Dessen ungeachtet ist das Paar am
Montagnachmittag vom Anklagevorwurf freigesprochen worden.
Kein kausaler Zusammenhang.
Ausschlaggebend war das Gutachten einer Kinderpsychologin, die
keine eindeutigen Feststellungen darüber treffen konnte, ob das Kind
sich anders entwickelt hätte, wenn man sich seiner mehr angenommen
hätte. Das Verhalten der Eltern damit als kausal für den Zustand der
Vierjährigen nachzuweisen, ließ sich nicht mit der für ein
Strafverfahren nötigen Sicherheit feststellen. Das Gericht fällte
daher Freisprüche im Zweifel. Die Entscheidung ist nicht
rechtskräftig.
Kontrolle.
Zwei Sozialarbeiterinnen hatten im Vorjahr routinemäßig in der
Wohnung in einer tristen Gemeindebau-Anlage in Wien-Floridsdorf
Nachschau gehalten. Sofort fiel ihnen auf, dass das Kinderzimmer mit
einem Riegel von außen versperrt war. Die Fersen des kleinen Mädchens
waren wund gewetzt, weil die Kleine offensichtlich in viel zu kleine
Schuhe gezwängt wurde. Den Eltern - er 36 Jahre alt, als Arbeiter in
einem Baumarkt beschäftigt, sie 33 und arbeitslos - wurde in weiterer
Folge das Kind abgenommen.
Keiner Schuld bewusst.
Eine Psychologin stellte fest, dass sich das Mädchen auf dem
Entwicklungsstand einer Zweijährigen befand und offenkundig
vernachlässigt worden war. Die Eltern wiesen das zurück und waren
sich vor Gericht keiner Schuld bewusst.
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Fakten
Seit April haben sich die Eltern des Mädchens vor dem Wiener Straflandesgericht wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht verantworten müssen.Das Paar wurde vom Anklage-
vorwurf wegen Zweifel in einem psychologischen Gutachten freigesprochen.











