Videoüberwachung an Schulen ist verboten
Laut Datenschutzkommission dürfen nur Außenräume gefilmt werden. Schulen kämpfen mit Vandalismus.

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Videoüberwachung in Schulen ist illegal, sagte
Waltraud Kotschy von der Österreichischen Datenschutzkommission (DSK)
am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Die Aufsicht von Schülern sei im
Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dieses beinhalte keine ausdrückliche
Ermächtigung, Videoüberwachung einzusetzen. Einzige Ausnahme sind
Außenplätze wie etwa Fahrradabstellräume. Hier seien Kameras erlaubt,
weil es um den Schutz von Eigentum gehe.
Anträge abgelehnt. In ihrer Sitzung am 20. Juni hatte die DSK Überwachungs-Anträge
von drei österreichischen Schulen abgelehnt, sagte Gregor König von
der DSK auf APA-Anfrage. Die Zwecke, die die Schulen als Gründe für
die Installation von Kameras angeführt haben, hätten dem Zweck der
Schulaufsicht entsprochen. Diese wiederum sei gesetzlich geregelt,
weswegen die DSK die Überwachung untersagt hat.
Vandalismus nicht im Griff. Für Kotschy ist es ein "Grundsatzproblem", ob die behördliche
Videoüberwachung "ein Mittel der Erziehung werden soll." Einige
Schulen hatten nämlich die Installation von Kameras beantragt, weil
sie laut eigenen Angaben dem Vandalismus anders nicht mehr Herr
werden. In der "Sir-Karl-Popper-Schule für Hochbegabte" in
Wien-Wieden etwa wollte der Direktor überwachen, weil die Toiletten
durch Silvesterknaller zerstört und Steckdosen ständig herausgerissen
wurden. Eine manipulierte Fahrradbremse einer Schülerin und
Diebstähle in den Garderoben war der Anstoß für eine Musikhauptschule
in Oberösterreich. Bisher hatten laut Morgenjournal 20 Schulen bei
der DSK eine Installation von Kameras beantragt.
Akzeptanz. "Wir werden uns selbstverständlich an den Entscheid der
Datenschutzkommission halten", sagte Nikolaus Pelinka, Sprecher von
Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S). Das Ministerium hatte die
DSK Mitte April um Stellungnahme zur Videoüberwachung an Schulen
ersucht. Bis dato sei die Datensammlung an Schulen nämlich nicht
gesetzlich geregelt, so Pelinka.
Probleme. Doris Kaiserreiner von der Quintessenz, die sich für die
"Wiederherstellung der Bürgerrechte" im Informationszeitalter
einsetzt, begrüßte die Entscheidung der DSK. Gewalt und Vandalismus
an Schulen sollte man besser mit pädagogischen Mitteln bekämpfen -
Kameras würden eher Probleme mit sich bringen.
Features
Fakten
Die Meldung einer Überwachung an die DSK ist dann notwendig, wenn
die Daten aufgezeichnet werden. Für die Überwachung durch Schulen - also Behörden - ist eine ausdrückliche Erlaubnis durch das Gesetz notwendig. Prinzipiell ist die
Aufzeich
nung von Daten immer zweckgebunden. Die gesammelten Daten
dürfen später nur zur Klärung von Delikten verwendet werden, für die
sie beantragt wurden.
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Schüler dürfen nicht per Video überwacht werdenFoto © AP










