Dritte Anklage gegen 72-jährigen Sextäter
Kärntner Pensionist soll sich wieder an einem Mädchen vergangen haben. Obwohl er bereits einschlägige Vorstrafen hat, sitzt er nicht in Untersuchungshaft.
"Dieser Angeklagte ist dem Gericht nur allzu gut bekannt", sagte Staatsanwältin Sandra Agnoli gleich zu Prozessbeginn. Und weiter: "Seit Jahren versucht der Verdächtige milieugeschädigte Mädchen mit Geldgeschenken zu sexuellen Handlungen zu bewegen."
Rechtskräftige Urteile. Zwei Mal saß der 72-jährige Pensionist aus dem Raum Mittelkärnten bereits im Gefängnis. Es gibt rechtskräftige Urteile gegen ihn - wegen sexuellen Missbrauchs und wegen versuchter Vergewaltigung.
Nicht in U-Haft. Am Mittwoch musste er sich erneut vor Gericht verantworten. Obwohl der Kärntner bereits einschlägige Vorstrafen hat, sitzt er nicht in Untersuchungshaft. Als "freier Mann" erschien er zu seinem Prozess. Der aktuelle Vorwurf gegen ihn lautet: Geschlechtliche Nötigung.
Strafbar gemacht. Erst am 15. September 2006 wurde der Kärntner aus dem Gefängnis entlassen. Knapp ein Jahr später - am 8. Dezember 2007 - machte er sich laut Anklage wieder strafbar. Er hatte systematisch Kontakt zu einem 14-jährigen Mädchen aufgebaut, das aus sehr armen Verhältnissen stammt. Die Jugendliche fand in dem 72-Jährigen eine idealen "Geldgeber".
Anklage. Am 8. Dezember besuchte sie den Mann in seiner Wohnung. "Ich habe ihr hundert Euro für ein Piercing gegeben", sagt der Angeklagte. Die junge Kärntnerin nahm das Geld. Und er? Nahm sich offenbar das Recht heraus, über die 14-Jährige herzufallen. "Er ist bewusst, gewaltsam vorgegangen", betont Anklägerin Agnoli. Denn als die Jugendliche mit den 100 Euro in der Tasche die Wohnung verlassen wollte, hielt er sie fest, drückte sie gegen die Wand und wurde zudringlich, heißt es in der Anklage.
Psychiatrisches Gutachten. Bevor es zu weiteren, sexuellen Attacken kam, konnte das Mädchen flüchten. "Ich wollte ja gar nichts von ihr", behauptet der Verdächtige in dem Prozess." Richter Joachim Riepl lässt nun ein psychiatrisches Gutachten einholen. Die Verhandlung wurde vertagt. Der Wiederholungstäter läuft weiter frei herum.











