Fremdgehen verboten für Italiens Carabinieri
Ein italienischer Polizist darf keine außereheliche Beziehung haben, da er eine "beispielhafte Haltung" an den Tag legen muss.

Foto © ReutersStrenge Sitten bei Italiens Polizei
Das italienische Kassationsgericht entschied nach
Presseberichten vom Dienstag, dass die Carabinieri keinesfalls mit
Seitensprüngen "Schande über ihre Brigade bringen und ihre Waffe
entehren" sollten.
Keine Affären. Es bestätigte damit die Verurteilung eines Rosario B., der gegen
seinen Vorgesetzten rebelliert hatte. Leutnant Nicolo C. hatte seinen
Gefreiten aufgefordert, seine Affäre mit einer verheirateten Frau in
Capaccio bei Salerno zu beenden. Daraufhin hatte der Gefreite seinen
Chef als "heimtückischen Lügner und Dieb" bezeichnet und versucht,
ihm seinen Schreibtisch entgegenzuschleudern.
Umstrittene Herzensangelegenheiten. Das Kassationsgericht befand, dass der Leutnant im Recht sei. Ein
Militärgericht in Neapel hatte zuvor befunden, dass die
Herzensangelegenheiten des Gefreiten "in einem privaten und
persönlichen Zusammenhang stehen, die mit dem Dienst nichts zu tun
haben" und den Leutnant deshalb nichts angingen.











