Ärztestreik: Medikamente auch ohne Verschreibung
Kärntner Apothekerkammer verweist auf Notfallparagrafen des Rezeptpflichtgesetzes.
Die Versorgung mit Medikamenten ist am 16. Juni trotz der Ordinationsschließungen gesichert. Die Kärntner Apothekerkammer verwies am Freitag auf den Notfallparagrafen des Rezeptpflichtgesetzes, der die Ausgabe von Arzneimittel im Notfall
auch ohne ärztliches Rezept ermögliche.
Gesetz. Im Paragrafen 4 Abs. 5 heißt es: "Der Apotheker ist berechtigt, in besonderen Notfällen auch Arzneimittel ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung." Paul Hauser, Präsident der Apothekerkammer Kärnten, nannte es daher in einer Aussendung selbstverständlich, dass die Patienten im Ernstfall rund um die Uhr versorgt würden.











