Neueste Erkenntnis: Weibliche Brust ist privat, männliche nicht
Ein Gerichtsurteil zur Zulässigkeit des Anstarrens der Brust eines Mannes hat unter britischen Internetnutzern eine lebhafte Debatte ausgelöst.

Foto © APABritische Richter: Brust ist nicht gleich Brust
Die britische Internet-Community stritt am Freitag über ein Berufungsurteil, das in
der Quintessenz darauf hinausläuft, die weibliche Brust für "privat"
zu erklären, die männliche hingegen nicht.
Urteil gekippt. Im vergangenen Jahr wurde ein 44-jähriger Mann vor Gericht einer
Sexualstraftat für schuldig befunden, weil er heimlich in einen
Schwimmbad die Brust eines fettleibigen Mannes gefilmt hatte. In
dieser Woche wurde dieses Urteil von einem Richter unter Hinweis auf
die geltende Rechtslage gekippt.
Feiner Unterschied. Die Verteidiger des 44-Jährigen sagten dem "Daily Telegraph", die
männliche Brust zähle rechtlich nicht zu den Geschlechtsteilen, da
sich der gesetzliche Schutz der Privatsphäre nur auf den weiblichen
Busen beziehe. Das gelte auch, obwohl der gefilmte Mann aufgrund
seiner Fettleibigkeit besonders vorstehende Brüste habe. Unter
Badenden des 21. Jahrhunderts sei die weibliche Brust privat, während
die männliche Brust es nicht sei, betonte auch Richter Anthony
Hughes. Im ursprünglichen Urteil sei der Ausdruck "Brust" falsch
interpretiert worden.
Lebhafte Debatte. Auf der Internetseite des "Daily Telegraph" entwickelte sich eine
lebhafte Debatte über das Urteil. Einen anderen Mann heimlich mit
einer versteckten Kamera zu filmen, könne nun also als "normales
Verhalten" angesehen werden, fragte ein User. "Kann eine
flachbrüstige Frau also nun oben ohne herumlaufen?", kommentierte ein
weiterer Chat-Teilnehmer.










