Forschung an embryonalen Stammzellen in Österreich erlaubt
Lediglich der Embryo selbst ist gesetzlich geschützt, Herstellung der Zellen daher verboten

Foto © AP
Trotz Kritik von verschiedensten Seiten in den
vergangenen Jahren, gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung
für die Forschung an embryonalen Stammzellen, sie ist damit auch
nicht verboten. Per Gesetz geschützt sind lediglich befruchtete
Eizellen und sich daraus entwickelnde Embryonen.
Regelung.
Geregelt ist die Sache im sogenannten Fortpflanzungsmedizingesetz.
"Entwicklungsfähigen Zellen (befruchtete Eizellen und daraus
entwickelte Zellen, Anm.) dürfen nicht für andere Zwecke als für
medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden", heißt es
darin. Untersuchungen und Behandlungen an diesen Zellen sind nur
zulässig, wenn dies zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nötig
ist.
Forschung.
Die Herstellung von embryonalen Stammzellen für Forschungszwecke
ist somit nicht gestattet. Anders sieht es allerdings mit
importierten, embryonalen Stammzelllinien aus. Dafür gibt es in
Österreich keine gesetzliche Regelung, damit ist Forschung daran auch
nicht verboten. Tatsächlich wird am Institut für Molekulare
Pathologie (IMP) nach Auskunft des IMP-Forschers Erwin Wagner seit
November 2007 an aus den USA importierten embryonalen Stammzellen
geforscht. Um Problemen vorzubeugen hatte das IMP im Vorfeld ein
Rechtsgutachten erstellen lassen.
Contra.
Kritiker solcher Forschungen führen vor allem an, dass für die
Herstellung von embryonalen Stammzellen Embryonen getötet werden
müssen und dass die Sache daher abzulehnen sei. Zudem gebe es
mittlerweile zahlreiche Alternativen, etwa mittels adulten
Stammzellen.
Pro.
Befürworter solcher Forschungen betonen, dass es dabei in erster
Linie um Grundlagenforschungen, um das Verständnis von Vorgängen auf
molekularer Ebene. Solche Arbeiten könnten nur zum Teil etwa an
adulten Stammzellen durchgeführt werden. Außerdem fallen bei der
künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (IVF) überzählige
Embryonen an, die nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen derzeit
vernichtet werden müssen. Anstatt sie zu vernichten, könnten sie zur
Herstellung von Stammzelllinien herangezogen werden.
Emotional Diskussionen.
Zusätzlich kompliziert werden die teils sehr emotional geführten
Diskussionen durch jüngste Forschungsergebnisse. Demnach soll es
einerseits möglich sein, embryonale Stammzellen zu gewinnen, ohne
dass Embryonen getötet werden müssen. Andererseits meldeten
Wissenschafter eine Art Reprogrammierung von adulten Stammzellen
quasi auf den Stand von embryonalen Stammzellen.











