Fall Elma: Gericht sprach Eltern von Kindesmisshandlung frei
Vier Monate altes Baby war im November mit Oberschenkelbruch in ein Salzburger Spital gebracht worden. Ärzte entdeckten noch ältere Verletzungen, Gericht konnte nicht nachweisen, wer dem Kind die Verletzungen zugefügt hatte.

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Im aufsehenerregenden Fall "Elma" sind heute,
Mittwoch, die Eltern des Kindes am Salzburger Landesgericht vom
Vorwurf der Kindesmisshandlung freigesprochen worden. Das damals vier
Monate alte Baby war am 11. November 2007 mit einem Oberschenkelbruch
ins Spital gebracht worden. Die Ärzte entdeckten noch ältere Brüche,
die laut Gerichtsmedizin auf Misshandlungen zurückzuführen seien. Das
Gericht konnte nicht nachweisen, wer dem Kind die Verletzungen
zugefügt hatte.
Freispruch von Kindesmisshandlung.
Der 43-jährige beschuldigte Vater, der im Tatzeitraum vom Mitte
September bis Anfang November 2007 untertags auf das Kind aufgepasst
hatte, wurde vom Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung
freigesprochen. Einzelrichter Wilhelm Longitsch sprach zudem die
Eltern vom Vorwurf des "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger,
jüngerer oder wehrloser Personen" frei.
Fakten
Das Mädchen wird derzeit von den Eltern der Kindesmutter betreut.
Das beschul-
digte Ehepaar, das aus Bosnien stammt, lässt sich
scheiden.
Mit dem Umbringen bedroht?
Der mehrmals vorbestrafte Kindesvater wurde jedoch wegen
gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung zu einem Jahr
teilbedingter Haft verurteilt, drei Monate davon unbedingt. Er soll
einen Kinderarzt mit dem Umbringen bedroht haben, falls sein Kind im
Spital fotografiert werde. Zudem soll er auch seiner Frau gedroht
haben, er werde sie umbringen, falls sie Belastendes gegen ihn
aussage. Die Urteile sind nur zum Teil rechtskräftig. Die
Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Vaters berufen.
Stumpfe Gewalteinwirkung.
Die Freisprüche seien im Zweifel gefällt worden, erklärte der
Richter. Die einzige durch das gerichtsmedizinische Gutachten
erwiesene Tatsache sei, dass die Verletzungen durch eine massive,
stumpfe Gewalteinwirkung in mindestens drei Angriffen entstanden
seien. Da es aber keine Zeugen der Vorfälle gebe und Elma sowohl vom
Vater, als auch von der Mutter und deren Eltern auch alleine
beaufsichtigt wurden, kämen ja mehrere Personen in Betracht.
Zwei "Unfälle".
Elmas Vaters schilderte zwei "Unfälle", bei denen sich seine
Tochter von ihm unbeabsichtigt verletzt haben könnte: Einmal sei sie
vom Couchtisch gefallen, einmal sei er mit ihr im Bad ausgerutscht,
wobei sie zum Teil auf die Fließen, zum Teil auch auf ihn gefallen
sei. Verletzungen habe er keine gesehen. Als die 28-jährige
Kindesmutter - sie arbeitete untertags in München - ihre Tochter am
9. November wickelte, bemerkte sie eine Schwellung am Oberschenkel.
Zwei Tage später brachte sie Elma ins Salzburger Kinderspital. Auch
sie habe zuvor keine Verletzungen an dem Kind bemerkt, obwohl es
öfters länger geweint habe, sagte die Frau.
Features
Fakten
Die Salzburger Gerichts-
medizin stellte in ihrem Gutachten einen
Bruch des rechten Oberschenkels, eine ältere Fraktur des linken
Oberschenkels und der rechten Unterarmspeiche sowie einen
beidseitigen Meniskusausriss am rechten Knie fest. Die vorläufige
Obsorge des Kindes hat mittlerweile das Stadtjugendamt Hallein
übernommen.











