"Bombe" vor US-Botschaft: Für Gericht war kein Verbrechen geplant
Verdächtiger wurde von Vorwurf freigesprochen, einen Sprengstoffanschlag vorbereitet zu haben. 15 Monate Haft für Verleumdung und Einfuhr von Kriegsmaterial.

Foto © ReutersAusnahmezustand vor der Botschaft: Wien im Oktober 2007
Der 42-Jährige, der am 1. Oktober 2007 mit einem
Rucksack voll Sprengmaterial in der US-Botschaft in Wien-Alsergrund
aufgetaucht war, hatte entgegen der Darstellung von Polizei und
Staatsanwaltschaft keine konkreten Anschlagspläne. Zu diesem Schluss
kam Richterin Eva Brachtel am Dienstag im Straflandesgericht, wo der
Mann vom zentralen Vorwurf der Anklage freigesprochen wurde, ein
Verbrechen mittels Sprengstoff vorbereitet zu haben.
Anklagepunkte. Der gebürtige Bosnier wurde lediglich wegen der Einfuhr und des
Besitzes von Kriegsmaterial, Urkundenfälschung - er hatte einen
Reisepass hergestellt - und Verleumdung schuldig erkannt. Unmittelbar
nach seiner Festnahme hatte er unrichtigerweise einen Bekannten als
angeblichen Auftraggeber belastet, der ihm den Rucksack sowie ein
Buch über den Islam mit der Bemerkung überlassen habe, er werde
"schon wissen, was zu tun ist". Der 34-jährige Familienvater wanderte
daraufhin für zwölf Tage in U-Haft und verlor seinen Job, ehe sich
seine völlige Schuldlosigkeit herausstellte.
Strenge Strafe. Für diese Vergehen setzte es nun für den geringfügig vorbestraften
Bosnier mit 15 Monaten unbedingter Haft eine vergleichsweise strenge
Strafe. Der 42-Jährige, der seit einem halben Jahr in U-Haft sitzt,
war damit einverstanden. Staatsanwalt Michael Klackl gab vorerst
keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Absichten unklar. Für Richterin Eva Brachtel ließ sich nicht mit der für ein
Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der
42-Jährige den Rucksack mit dem brisanten Inhalt in verbrecherischer
Absicht zur US-Botschaft gebracht hätte: "Es ist ein Faktum, dass im
Beweisverfahren vielmehr sehr stark bestätigt wurde, was der
Angeklagte im gesamten Verfahren gesagt hat."
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Staatsanwalt Michael Klackl gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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Der Verdächtige vor GerichtFoto © APA
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Gerichtspsychiater Heinrich Pfolz hatte den Mann als zurechnungsfähig eingestuft, jedoch "gewisse auffällige Persönlichkeitszüge" beschrieben. Diese wären allerdings "nicht abartig".












