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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2008 um 16:03 Uhr

"Bombe" vor US-Botschaft: Für Gericht war kein Verbrechen geplant

Verdächtiger wurde von Vorwurf freigesprochen, einen Sprengstoffanschlag vorbereitet zu haben. 15 Monate Haft für Verleumdung und Einfuhr von Kriegsmaterial.

Ausnahmezustand vor der Botschaft: Wien im Oktober 2007

Foto © ReutersAusnahmezustand vor der Botschaft: Wien im Oktober 2007

Der 42-Jährige, der am 1. Oktober 2007 mit einem Rucksack voll Sprengmaterial in der US-Botschaft in Wien-Alsergrund aufgetaucht war, hatte entgegen der Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft keine konkreten Anschlagspläne. Zu diesem Schluss kam Richterin Eva Brachtel am Dienstag im Straflandesgericht, wo der Mann vom zentralen Vorwurf der Anklage freigesprochen wurde, ein Verbrechen mittels Sprengstoff vorbereitet zu haben.

Anklagepunkte. Der gebürtige Bosnier wurde lediglich wegen der Einfuhr und des Besitzes von Kriegsmaterial, Urkundenfälschung - er hatte einen Reisepass hergestellt - und Verleumdung schuldig erkannt. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er unrichtigerweise einen Bekannten als angeblichen Auftraggeber belastet, der ihm den Rucksack sowie ein Buch über den Islam mit der Bemerkung überlassen habe, er werde "schon wissen, was zu tun ist". Der 34-jährige Familienvater wanderte daraufhin für zwölf Tage in U-Haft und verlor seinen Job, ehe sich seine völlige Schuldlosigkeit herausstellte.

Strenge Strafe. Für diese Vergehen setzte es nun für den geringfügig vorbestraften Bosnier mit 15 Monaten unbedingter Haft eine vergleichsweise strenge Strafe. Der 42-Jährige, der seit einem halben Jahr in U-Haft sitzt, war damit einverstanden. Staatsanwalt Michael Klackl gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Absichten unklar. Für Richterin Eva Brachtel ließ sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der 42-Jährige den Rucksack mit dem brisanten Inhalt in verbrecherischer Absicht zur US-Botschaft gebracht hätte: "Es ist ein Faktum, dass im Beweisverfahren vielmehr sehr stark bestätigt wurde, was der Angeklagte im gesamten Verfahren gesagt hat."


Fakten

Staatsanwalt Michael Klackl gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Foto

Foto © APA

Der Verdächtige vor GerichtFoto © APA

Fakten

Gerichtspsychiater Heinrich Pfolz hatte den Mann als zurechnungsfähig eingestuft, jedoch "gewisse auffällige Persönlichkeitszüge" beschrieben. Diese wären allerdings "nicht abartig".

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