Scotland Yard will DNA-Proben von Kindern speichern
Die Londoner Kriminalpolizei Scotland Yard sorgt mit einem neuen Vorstoß für Aufregung: Künftig sollen auffällige Kinder DNA-Proben abgeben.

Foto © APScotland Yard führt eine Datenbank über alle Straftäter in Großbritannien
Ist ein fünfjähriges Kind, das seinen Mitschüler schlägt, bereits ein potenzieller Gewalttäter oder befindet sich eine Sechsjährige, die dem Banknachbarn das Pausenbrot stiehlt, schon auf dem Weg zur Trickdiebin? Wie das Ö1 Morgenjournal berichtet, wünscht sich Scotland Yard eine größere genetische Datenbank in Großbritannien und zieht dabei auch in Erwägung, die DNA von verhaltensauffälligen Kindern zu speichern.
Geldersparnis. Durch diesen Vorstoß sollen kriminelle Laufbahnen verhindert und Kriminalfälle schneller gelöst werden. "Wenn auffällige Kinder in einer DNA-Datenbank gespeichert sind, sparen wir uns in Zukunft Zeit und Milliarden an Kosten um Kriminalfälle aufzuklären, und wir können frühzeitig verhindern, dass der Nachwuchs auf die schiefe Bahn gerät", so Gary Pugh, leitender Kriminaltechniker bei Scotland Yard.
Polizeistaat. Lehrer und Eltern in Großbritannien sprechen sich jedoch gegen den Vorstoß aus und sehen Großbritannien auf dem Weg zu einem Polizeistaat. Auch Gareth Crossmann von der Organisation Liberty sieht die genetische Datenbankerweiterung mit kritischen Augen: "Ich verstehe was Mr. Pugh sagen will, aber die Idee ist sehr schlecht".
Sich selbst erfüllende Prophezeiung. Crossman geht davon aus, dass DNA-Proben von Kindern eine selbst erfüllende Prophezeiung wären: "Wenn man einem Kind sagt, wir speichern deine genetischen Daten, weil wir dich als potenziellen Kriminellen herausgefiltert haben, ist die Chance sehr hoch, dass das auch passieren wird".
Daten Unschuldiger gespeichert. Auch wenn sich herausstellt, dass ein Verdächtiger unschuldig ist, bleiben seine Fingerabdrücke und Speichelproben im Computer gespeichert. Großbritannien ist das einzige Land, das diese Art der strikten Überwachung praktiziert.
DNA-Tests in Österreich. Die am 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Reform der
Strafprozessordnung sieht in Österreich DNA-Reihenuntersuchungen zur Klärung von
Sexualdelikten und anderen Straftaten vor, die mit mehr als fünf
Jahren Haft bedroht sind. Die Reihenuntersuchungen dürfen aber nur dann durchgeführt werden, wenn
der Kreis der in Frage kommenden Täter überschaubar ist und es eine gerichtliche Bewilligung gibt. Die Ergebnisse sind auf den Zweck der Untersuchung
beschränkt, so dass die gewonnenen Daten in der Regel nicht in die
DNA-Datenbank der Polizei eingespeist werden können.
Features
Fakten
Großbritannien hat schon jetzt die europaweit größte genetische Datenbank mit 4,5 Millionen Proben. Ein Viertel der Proben stammt von Jugendlichen. Die Polizei darf mit Erlaubnis der Regie-











