Wenn Sie ausgesperrt vor Ihrer Tür stehen, braucht man Sie wohl kaum zu fragen, ob Sie das Gefühl haben, in einer Notlage zu sein. Das Gesetz sieht das differenzierter: Ob Sie in Panik geraten und den nächstbesten Notdienst beauftragen, Ihre Tür zu öffnen, ist Ihre Sache – und falls dieser kommt, mehr Schaden anrichtet als zu helfen und dafür auch noch einen gesalzenen Preis verlangt, Ihr Pech.