Franz Küberl hat wohl einen gravierenden Fehler begangen: Er hat die Geschäftsordnung des ORF-Stiftungsrats ernst genommen. In der steht zu lesen, die Mitglieder des Gremiums seien „bei der Ausübung ihrer Funktion im Österreichischen Rundfunk an keine Weisungen und Aufträge gebunden“, sie hätten ausschließlich „die sich aus den Gesetzen und der Geschäftsordnung ergebenden Pflichten zu erfüllen“ und es mache dabei „keinen Unterschied, von wem außerhalb oder innerhalb des Österreichischen Rundfunks die Mitglieder des Stiftungsrats bestellt wurden“.