Es ist gar nicht so leicht, einem Außenstehenden zu erklären, worüber im Fall „Shoppingcity Seiersberg“ derzeit gestritten wird. Aber probieren kann man es ja:
Die Wirtschaftskammer ließ im Vorjahr von einem Wiener Professor ein Gutachten machen. Er sollte prüfen, ob das Land eine Sonderverordnung für den Kauftempel erlassen kann. Sein Urteil: Diese Sonderverordnung sei rechtswidrig.
Die Betreiber sehen das natürlich anders. Sie haben andere Gutachten. Aber geklagt haben sie die Kammer aus einem anderen Grund: Sie seien getäuscht worden. Erstens hätten sie von dem Gutachten nichts gewusst, zweitens seien sie nicht dazu befragt worden. Und drittens habe man sie über die Existenz des Gutachtens insgesamt belogen.
Ja, eh – aber rechtfertigt dieser Nebenschauplatz den Aufwand? Ist es das wert?
Es ist natürlich legitim, von der Kammer zu verlangen, dass sie sich im Streit zweier Einkaufszentrenbetreiber (Seiersberg gegen Spar) neutral verhält. Aber im Kern geht es um Wichtigeres, nämlich um den Erhalt eines großen Arbeitgebers. Eines Arbeitgebers, der sich freilich fair an die allgemeinen Regeln halten muss.
Freuen dürfen sich nur die Anwälte: Prozess-Streitwert: 107.000 Euro. Als Folge eines politischen Versagens ohne absehbares Ende.