Was sich die Richter des Obersten Gerichtshofes dachten, als sie jetzt die Freiheitsstrafe gegen jenen Iraker, der in einem Wiener Hallenbad die Kindheit eines Zehnjährigen brutal beendete, von sieben auf vier Jahre reduzierten? Ob sie nur eine Sekunde an die Qualen, die Angst, die Ohnmacht dieses Kindes gedacht haben, das von einem fremden Mann in ein WC gezerrt worden ist und vergewaltigt wurde? Ob sie überlegten, welches Signal diese Strafreduzierung hat? Vier Jahre seien „angemessen“, befindet der Präsident des Senats. Angemessen? Vier Jahre sollen angemessener sein als jene sieben Jahre, die das Erstgericht für angemessen hielt? Angemessener, weil es ein „reumütiges Geständnis“ gegeben hat? Ja, der Iraker hat gestanden. Er habe den Buben vergewaltigt, weil er „vier Monate keinen Sex hatte“. Zunächst hatte er noch einen anderen belastet. Und das soll reumütig sein?