Europäische Verfassungen trennen die Angelegenheiten der Religion von denen des Staates. Zu viel Unheil hatte die enge Verquickung der beiden Welten mit sich gebracht. Die religiöse Verbrämung politischer Fragen tat dem Staat nicht gut, der machtpolitische Missbrauch von Glaubensfragen schadete der Religion. Österreich weiß das leidvoll aus den Jahren des Ständestaats in den Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts. Basierend auf dem Jesuswort „gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ setzte sich das Prinzip des Respektabstands zwischen den beiden Sphären nach jahrhundertelangen Kämpfen im Westen durch.