Wahlkarten sind persönlich zu beantragen, entgegenzunehmen und der Stimmzettel ist persönlich auszufüllen. Das hat der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis zur Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl dezidiert festgehalten. Das Debakel mit der Bundespräsidentenwahl dürfte alle mit dem Thema befassten Ämter und Personen ausreichend sensibilisiert haben. Bei künftigen Wahlen wird wohl niemand mehr von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Außer man hat die Absicht, Gründe für eine Wahlanfechtung zu liefern.