Bundespräsident Van der Bellen drückt im Zusammenhang mit dem so emotional debattierten Freihandelspakt Ceta auf die Pausetaste. Er unterschreibt das Abkommen, trotz Mehrheitsbeschluss durch die Regierungsparteien und die Neos, vorerst nicht. Ein Paukenschlag, der aber verfassungsrechtlich begründbar und damit auch zu akzeptieren ist. Der Präsident will erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht vereinbar sind. Oder nicht. Dass nun aufseiten der Ceta-Gegner Triumphgeheul losbricht, darf kaum verwundern.