Es widerspricht dem normalen Rechtsempfinden, dass Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, mit Geld geködert werden, um das Land zu verlassen. Juristische Puristen mögen zynisch einwenden, die Republik agiere nicht anders als der Schlepper – nur staatlich legitimiert, weil man nicht den normalen Rechtsweg beschreitet, sondern sich mit Geld eines Problems entledigt.

Nicht nur in Österreich, in allen europäischen Ländern hat sich in den letzten Jahren die Praxis etabliert, dass man Personen, die sich keine Hoffnungen auf Asyl machen dürfen, mit finanziellen Anreizen außer Landes lockt. Sollten die Freiheitlichen den Einwand einbringen, ein solcher Deal sei „typisch EU“: In der Schweiz, die bei jeder Gelegenheit als Vorbild der Freiheitlichen herhalten darf, werden sogar 3000 Franken ausbezahlt.
Der Praxis darf man durchaus eine humanitäre Note beimessen, sie ist in erster Linie ein Akt der Verzweiflung. So hält das Innenministerium in Wien Zahlen unter Verschluss, wie viele Personen in den letzten Jahren einen negativen Asylbescheid erhalten haben, aber nicht in ihre Heimat abgeschoben wurden. Warum wird daraus ein Staatsgeheimnis gemacht? Weil man daraus ein Versagen der Republik ableiten könnte? Der Rechnungshof sprach einmal von 40.000 Personen, die sich illegal im Land aufhalten. Stattdessen wird gern darüber geredet, dass ohnehin mehr als 10.000 Personen im Jahr Österreich freiwillig oder zwangsweise verlassen und wir damit im europäischen Spitzenfeld liegen. Ohne Vergleichszahlen sind solche Erfolgsmeldungen wertlos.