Als Bildungs-, Informations- und Kulturauftrag wird die Aufgabe staatlicher Institutionen bezeichnet, für die Allgemeinheit dementsprechende Angebote zu erarbeiten und bereitzustellen. Er gilt prinzipiell für alle geförderten Bildungseinrichtungen, meist ist aber der Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemeint – insbesondere in den Bereichen Kunst, Kultur und politische Bildung (Definition siehe Wikipedia). Daher ist es durchaus legitim, Gebühren einzuheben und diese von Zeit zu Zeit anzupassen. Warum diese allerdings von Bundesland zu Bundesland im Bereich der Landesabgabe erheblich abweichen, vor allem bei uns in der Steiermark wesentlich höher sind als in Restösterreich, ist für mich nicht erklärbar. Mehr Angebote, günstigere Preise als Argument dafür anzuführen, ist schlichtweg falsch und entspricht nicht den Tatsachen. So kosten z. B. Konzertkarten für Künstler anderswo weniger. Warum ist dann das so, warum hat das bis dato scheinbar niemand hinterfragt?
Harald Stumfohl, Graz