Lieber Gesetzgeber, leider kann ich als alleinerziehende Mutter nicht an der Bundespräsidentenwahl teilnehmen, da Kinder in den Wahllokalen nicht erlaubt sind. Da ich mein Kind auch nicht vor die Tür stellen möchte, werde ich wohl auf mein mir zustehendes Wahlrecht verzichten, nicht, dass hinterher noch meinetwegen angefochten wird.

Herzlichen Gruß und unserem zukünftigen Bundespräsidenten alles Gute!

Eva Hafner, Klagenfurt