Manche Begriffe bürgern sich ein und werden dann nicht mehr hinterfragt. „Staatsverweigerer“ ist so einer. Er suggeriert augenzwinkerndes Ignorieren von Gesetzen und Steuerpflichten und fast so etwas wie Unabhängigkeit und persönliche Freiheit.

Wenn es nur das wäre, könnte der Staat so tun, als gäbe es gar kein Problem. Was er lange getan hat.

Nun klagt der Staat zwölf „Staatsverweigerer“ wegen Hochverrats an. Auch wenn darauf zum Glück längst nicht mehr die Todesstrafe steht, sondern „nur“ 20 Jahre Haft – es ist nichts Lustiges daran, „Haftbefehle“ gegen Regierungsmitglieder auszuschicken.

Es ist auch nicht witzig, Beamte mit der Eintragung in ein obskures Schuldenregister und der Vernichtung ihrer Existenz zu bedrohen.