Behandlungsdauer viel zu kurz
Ein Schwerpunkt der Bewertung in Vorarlberg war, ob die ärztlich verordnete Behandlungsdauer eingehalten wurde. Bei der Einzelheilgymnastik (EHG, 30 Minuten) war das laut "Konsument" nur ein einziges Mal der Fall. In einem Fall wurde 20 Minuten lang behandelt, sonst dauerte die Therapie nur eine Viertelstunde oder kürzer. "Dreimal nahmen sich die Therapeuten gar nur fünf Minuten Zeit, einmal fiel die verordnete EHG ganz aus", so die Tester. Das Erstgespräch sowie das An- und Ausziehen zählen nicht als Behandlungszeit.
Bei der Massage hingegen wurden die angeordneten 15 Minuten in acht Ordinationen eingehalten oder sogar überschritten. Wenig scheinen die Physiotherapeuten von einer Interferenzstrombehandlung zu halten, diese Verordnung wurde von sechs Anbietern ignoriert. Zweimal erfolgte "ohne Rücksprache mit dem Arzt anstatt der verordneten Therapie eine sogenannte Craniosakraltherapie, für die kein Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit vorliegt".
Nur bei einem Vorarlberger Anbieter - der Testsieger Ordination Halbeisen in Dornbirn - habe die Rechnung der erbrachten Leistung entsprochen. In drei Fällen waren zwar die ausgeführten Therapien korrekt wiedergegeben, die Dauer stimmte aber nicht. In zwei Praxen sei eine Rechnung ausgestellt worden, "die anstelle der tatsächlich geleisteten, von der Krankenkasse nicht anerkannten Anwendungen erstattungsfähige Positionen aufweist". Zudem fielen die Honorare sehr unterschiedlich aus, mit einer Differenz von mehr als 50 Prozent zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter.
Die Konsumentenschützer weisen darauf hin, dass sich Patienten "sogar strafbar machen, wenn sie wissentlich eine falsche Rechnung bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen". Der Physiotherapeut selbst werde zum Mittäter. Natürlich steht es jedem frei, eine ärztlich nicht verordnete Heilmethode zu wählen. Die Kosten dafür muss man aber selbst tragen.
Zwei der "nicht zufriedenstellend" beurteilten Anbieter nahmen zur Kritik Stellung. "Als Physiotherapeutin ist es mir wichtig, in der Therapie individuelle Maßnahmen zu setzen, die zu einer Besserung der Beschwerden führen", lautete eine Aussage. "Wenn ich die ärztliche Verordnung nicht exakt eingehalten habe, so betrifft dies mein Verhältnis zum zuständigen Sozialversicherungsträger", schrieb eine Kollegin.

















