Tierschützer-Prozess: Urteil am 2. Mai
Nach 14 Monaten Verhandlungszeit, ist beim Tierschützer-Prozess ein Ende in Sicht: Am 2. Mai soll das Urteil verkündet werden. Zuvor werden allerdings noch Zeugen gehört - darunter auch die verdeckte Ermittlerin, die von der Polizei eingeschleust wurde.

Foto © APA
Im Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist ein Termin für die Verkündung des Urteils festgelegt worden. Einzelrichterin Sonja Arleth will den Spruch am 2. Mai, also exakt 14 Monate nach Verfahrensbeginn, bekanntgeben.
Auch verdeckte Ermittlerin am Wort
Ab 31. März sind - laut vorläufigem Plan - für mehrere Tage die Schlussplädoyers vorgesehen. Bis dahin werden noch einige Zeugen gehört, darunter die für ein halbes Jahr eingeschleuste Vertrauensperson "VP 481" (18. März) und ihr polizeilicher Führer (17. März) sowie der Leiter der Sondereinheit Observation (21. März).
Features
Fakten
Seit 2. März 2010 müssen sich am Landesgericht 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a StGB verantworten, sieben davon werden weitere Delikte (u.a. Nötigung und Tierquälerei) vorgeworfen.








