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Zuletzt aktualisiert: 19.04.2012 um 08:15 UhrKommentare

Hund als Schwarzfahrer abgestraft

Weil ein Paar in der Straßenbahn keinen Fahrschein für seinen Hund hatte, muss es die Schwarzfahrgebühr von 60 Euro bezahlen. Von der Straßenbahngebühr ausgenommen sind nur Schoßhunde.

Foto © APA/SYMBOLBILD

Eigentlich hatten sich Martina Parzmaier und ihr Freund Mark Farrelly zusammen mit ihrem Hund auf einen gemeinsamen Kurzurlaub gefreut. Doch schon auf der Fahrt durch Graz wurde ihnen von den Graz-Linien ein Strich durch die Rechnung gemacht: Ihr Hund "Mylo" wurde beim Schwarzfahren erwischt. Was sich nach einem Scherz anhört, ist bei den Graz-Linien jedoch Realität.

Geschehen ist das Ganze am 12. April in einer Tram der Linie 3. Parzmaier und Farrelly kauften sich ihre Fahrkarten am Automaten. Kurz danach kam ein Kontrollor auf sie zu. "Er ist gleich auf den Hund zu sprechen gekommen, fragte nach dessen gültiger Fahrkarte", so Parzmaier. Da die beiden noch nie etwas von der Ticketpflicht für Hunde gehört hatten, hatten sie keines und erhielten prompt einen Erlagschein über die Schwarzfahrgebühr von 60 Euro. "Wir haben darauf hingewiesen, dass am Automaten nichts von Tickets für Hunde steht", ärgert sich Parzmaier.

Doch der Kontrollor blieb hart, zeigte den beiden eine Broschüre mit den klein gedruckten AGBs und meinte, sie könnten sich mit ihrer Beschwerde nur an die Securitas wenden. "Dort hatte man auch kein Verständnis. Man hat uns lediglich eine Ratenzahlung angeboten."

50 Prozent Ermäßigung

"Wieso müssen wir für einen Hund - ein 16 Kilo schwerer Spaniel-Pinscher-Mischling - mit einer Größe von 50 Zentimetern einen Fahrschein kaufen und für die Rucksäcke, die größer waren, nicht?", fragen sich Parzmaier und Farrelly.

Für größere Hunde sei laut Beförderungsrichtlinien ein eigener Fahrschein zu kaufen, allerdings nur der um 50 Prozent ermäßigte, erklärt Holding-Graz-Sprecher Gerald Pichler. "Größere Hunde nehmen ja gleichsam einen Fahrgastplatz ein", bittet Pichler um Verständnis. Der Hund muss in Bus und Tram auch einen Beißkorb tragen. Von der Gebühr ausgenommen sind nur Schoßhunde oder solche, die in einem Korb Platz haben.

MICHAEL SARIA, ELISABETH TAPPAUF

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