Italiener haben Kärntner Frösche auf dem Speiseplan
Erst waren die Kärntner Pilze im Visier italienischer Feinschmecker, jetzt sind es Frösche. Die Amphibien stehen aber unter Artenschutz. Sie zu fangen, verletzen oder gar zu töten, ist verboten. Problematischer sind jedoch schwindende Laichplätze und dass viele Frösche überfahren werden.

Foto © Leser-Reporter Karl-Heinz Watscher sen.Im Visier von italienischen Feinschmeckern: Kärntens Frösche (im Bild ein Grasfrosch)
Nach den Schwammerln haben Italiener nun offenbar auch Tierisches auf ihrer Sammler-Liste: Feinschmecker aus Italien sollen es neben Kärntner Pilzen nun auch auf Teich- und Grasfrösche abgesehen haben. Die Amphibien, respektive ihre Schenkel, gelten in unserem Nachbarland als Delikatesse.
Unter Artenschutz
Die bevorzugten Jagdgebiete der Frosch-Sammler sind das Untere Gailtal und der Villacher Raum, bestätigt Bernhard Gutleb, Leiter der Naturschutz-Abteilung der Kärntner Landesregierung, gegenüber der Kleinen Zeitung DIGITAL. Die Frosch-Jäger gehen die Amphibien-Zäune entlang und sammeln die Tiere in Kübeln ein. "Auf dem Land kennt man die Betreuer der jeweiligen Frosch-Zäune. Als plötzlich Fremde auftauchten und um 6 Uhr in der Früh Frösche in Eimern davontrugen, wurde man stutzig", erzählt Gutleb. Es gibt keine Daten über die Häufigkeit solcher Vorfälle, auch Verfahren diesbezüglich hätte es noch nie gegeben. "Die italienischen Frosch-Klauber wurden bislang von den lokalen ehrenamtlichen Amphibienzaun-Betreuern immer nur darauf aufmerksam gemacht, dass Frösche zu sammeln verboten ist", so Gutleb. Weil sie kein Anhalterecht haben, können die Ehrenamtlichen nur an die Vernunft der Sammler appellieren und auf Einsicht hoffen. Frösche stehen unter Artenschutz. "Sie zu fangen, verletzen oder gar zu töten ist verboten", betont Gutleb. Die Froschzucht für kulinarische Zwecke sei eine eigene Angelegenheit. "Die Amphibien wild zu fangen, um sie zu essen, ist aber absolut nicht in Ordnung", so Gutleb, der selbst schon vor vielen Jahren Sammler erwischt hat, die gleich mit einem Reisebus über die Grenze gekommen waren und Frösche eimerweise gesammelt hatten. Strafbar ist das "Froschklauben" obendrein. Bis zu 3650 Euro muss ein Frosch-Sammler zahlen - theoretisch und wenn er tatsächlich erwischt wird. Wieso genau 3650 Euro? "Das ist die Obergrenze für eine klassische Verwaltungsstrafe der Bezirkshauptmannschaft", klärt Gutleb auf.
Wie will man diesem Problem also künftig entgegenwirken? Ernsthafte Lösungsansätze gibt es noch nicht, man sei aber auf jeden Fall um Aufklärung bemüht. In Zukunft ziele man auf eine Zusammenarbeit mit der Bergwacht und der Exekutive, auch verstärkte Kontrollen sollen durchgeführt werden. Eines will Gutleb aber klarstellen: "Es darf nicht so rüberkommen, dass massenweise Italiener über die Grenze kommen, um Frösche einzusammeln. Dabei handelt es sich um Spezialisten." Einer dieser Frosch-Klauber müsste einmal gefasst werden - als Exempel, um alle anderen "Frosch-Touristen" abzuschrecken, hofft Gutleb. Weitaus größere Probleme als das der "Frosch-Diebe" seien aber, dass es immer weniger geeignete Laichplätze gebe oder die Amphibien von Autos überfahren werden, relativiert Gutleb.
Was tun gegen "Frosch-Touristen"?
Kann man eigentlich als Privatperson einschreiten, wenn man einen potenziellen italienischen Sammler entdeckt? "Bitte nur, wenn wirklich ein begründeter Verdacht besteht. Wenn man beobachtet, dass jemand, der nicht der lokale Amphibienzaun-Betreuer ist, Frösche einsammelt und auf Anfrage italienisch antwortet, dann kann man die Polizei verständigen", so Gutleb. Andere Möglichkeiten haben Tierschützer und Tierfreunde momentan nicht.
Nicht verschwiegen werden darf an dieser Stelle die brutale Tierquälerei für die zweifelhafte Delikatesse "Froschschenkel". Natur- und Tierschutzorganisationen kritisieren immer wieder die grausamen Tötungsmethoden der Frösche. Oft würden dem lebenden Frosch die Hinterbeine abgeschnitten oder ausgerissen. Allen "Feinschmeckern" dieser Geschmacklosigkeit sei dies noch einmal vor Augen geführt...
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Strafen verschärfen
Das Kärntner Naturschutzgesetz besagt, dass freilebende, nicht als wild geltende und nicht dem Fischereirecht unterliegende Tiere weder mutwillig beunruhigt, verfolgt, gehalten, verletzt oder getötet werden dürfen. Laut Tierartenschutzverordnung gehören die Frösche außerdem zu den vollkommen geschützten Tierarten. Gemeinsam mit der Kärntner Bergwacht soll nun mit Geldstrafen verschärft gegen die Frosch-Sammler vorgegangen werden, kündigt Naturschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch an.
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