Die Rechte der Flug-Passagiere
Ab einer bestimmten Zeitspanne muss die Fluggesellschaft für Essen und Hotel sorgen.
Verspätung. Eine Verspätung im Vergleich zu einer Annullierung liegt dann vor, wenn die Bordkarte gültig, die Flugnummer gleich und das Gepäck im Flugzeug bleibt. Beträgt die Verspätung mehr als fünf Stunden, kann der Passagier den Ticketpreis und einen kostenlosen Rückflug fordern.
Annullierung. Streichen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter Flüge, haben Passagiere Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn der Gast zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug informiert wurde oder wenn er rechtzeitig aufgeklärt und auf eine andere Verbindung umgebucht wurde, die nahe an der ursprünglichen Abflugzeit liegt.
Ausgleichszahlung. Bei kurzfristigen Annullierungen oder auch bei Überbuchungen kommt es zu einer pauschalierten Ausgleichszahlung, die bis zu 600 Euro beträgt. Da gilt allerdings nur für Flüge aller Fluglinien von Europa und aller europäischen Fluglinien, die in Europa landen. Ausgenommen davon sind Absagen infolge höherer Gewalt (Unwetter oder Terror).
Betreuungsleistung. Flüge innerhalb Europas: Bei einer Wartezeit von über zwei Stunden müssen Fluggesellschaften kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie Telefonate und Internetzugänge zur Verfügung stellen. Bei Langstreckenflügen gilt es erst ab vier Stunden. Zusätzlich muss sich die Fluggesellschaft bei einer Verspätung, die eine Übernachtung erfordert, um eine Hotelunterbringung kümmern.










