Reisebeschwerden im Urlaubsgepäck
Die Arbeiterkammer analysierte Reisebeschwerden: Die meisten Urlauber beklagen Unterkunft und unsaubere Strände.

Foto © APNicht immer hält der Urlaub, was der Katalog verspricht
Nicht jedem Urlauber ist es vergönnt, entspannt und
erholt aus den Ferien zurückzukehren. Sie haben allen Grund, sich
über allerhand zu beschweren. Worüber, das hat die Arbeiterkammer anhand von 177 Beschwerden analysiert, die sich von Mitte Juni bis
Mitte Juli beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beraten
ließen. Fast jeder Zweite war mit Unterkunft und Meer unzufrieden, an
zweiter Stelle rangieren Flugprobleme.
Mangelhafte Unterkünfte. 46 Prozent beschwerten sich, dass das Hotel nicht so war, wie im
Katalog beschrieben. Unterkünfte waren schmutzig, Bad oder Zimmer
verschimmelt, es fehlte die Klimaanlage oder der angeblich nahe
Strand war 500 Meter weit entfernt. Eintönig, ungenießbar oder
ständig kalt, so schmeckt kein Essen. Strand und Meer waren auch
nicht immer schön, sondern dreckig, samt Seegras, Algen oder
Baustellen, dafür aber ohne den versprochenen Sand.
Probleme mit Flugverbindungen. Probleme mit dem Flug hatten laut AK-Aussendung 28 Prozent der
beschwerdefreudigen Verbraucher: Verspätungen bis zu 36 Stunden,
wodurch manchmal der Anschluss versäumt wurde, Verlegungen, die so
bis zu zwei Tage des Urlaubs kosteten, oder gar Streichungen und
Koffer, die erst nach zehn Tagen eintrafen, machen alles andere als
froh.
Stornierungen. Jede zehnte Beschwerde betraf die Stornierung von Reisen. Einige
Urlauber stornierten mehrfach wegen drohender Terrorgefahr oder
Sicherheitsrisiko. Außerdem ging es um typische Stornofragen, wie
etwa der Höhe der dabei anfallenden Gebühren. Die meisten Anfragen
beim VKI betrafen übrigens die Reiseländer Türkei, Griechenland und
Ägypten.
Die AK empfiehlt bei Urlaubsmängeln:
- Wenn Mängel wurden nicht an Ort und Stelle behoben werden, dokumentieren Sie diese zu Beweiszwecken - Fotos, Zeugen, Videos. Und machen Sie sofort nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief (Muster auf der AK Homepage) gegen den Reiseveranstalter geltend.
- Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch die Ansprüche sind, finden Sie in der "Frankfurter Tabelle".
- Unter Umständen möglich ist auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Voraussetzung: Erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.










