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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2007 um 12:26 Uhr

Reisebeschwerden im Urlaubsgepäck

Die Arbeiterkammer analysierte Reisebeschwerden: Die meisten Urlauber beklagen Unterkunft und unsaubere Strände.

Nicht immer hält der Urlaub, was der Katalog verspricht

Foto © APNicht immer hält der Urlaub, was der Katalog verspricht

Nicht jedem Urlauber ist es vergönnt, entspannt und erholt aus den Ferien zurückzukehren. Sie haben allen Grund, sich über allerhand zu beschweren. Worüber, das hat die Arbeiterkammer anhand von 177 Beschwerden analysiert, die sich von Mitte Juni bis Mitte Juli beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beraten ließen. Fast jeder Zweite war mit Unterkunft und Meer unzufrieden, an zweiter Stelle rangieren Flugprobleme.

Mangelhafte Unterkünfte. 46 Prozent beschwerten sich, dass das Hotel nicht so war, wie im Katalog beschrieben. Unterkünfte waren schmutzig, Bad oder Zimmer verschimmelt, es fehlte die Klimaanlage oder der angeblich nahe Strand war 500 Meter weit entfernt. Eintönig, ungenießbar oder ständig kalt, so schmeckt kein Essen. Strand und Meer waren auch nicht immer schön, sondern dreckig, samt Seegras, Algen oder Baustellen, dafür aber ohne den versprochenen Sand.

Probleme mit Flugverbindungen. Probleme mit dem Flug hatten laut AK-Aussendung 28 Prozent der beschwerdefreudigen Verbraucher: Verspätungen bis zu 36 Stunden, wodurch manchmal der Anschluss versäumt wurde, Verlegungen, die so bis zu zwei Tage des Urlaubs kosteten, oder gar Streichungen und Koffer, die erst nach zehn Tagen eintrafen, machen alles andere als froh.

Stornierungen. Jede zehnte Beschwerde betraf die Stornierung von Reisen. Einige Urlauber stornierten mehrfach wegen drohender Terrorgefahr oder Sicherheitsrisiko. Außerdem ging es um typische Stornofragen, wie etwa der Höhe der dabei anfallenden Gebühren. Die meisten Anfragen beim VKI betrafen übrigens die Reiseländer Türkei, Griechenland und Ägypten.

Die AK empfiehlt bei Urlaubsmängeln:

  • Wenn Mängel wurden nicht an Ort und Stelle behoben werden, dokumentieren Sie diese zu Beweiszwecken - Fotos, Zeugen, Videos. Und machen Sie sofort nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief (Muster auf der AK Homepage) gegen den Reiseveranstalter geltend.
  • Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch die Ansprüche sind, finden Sie in der "Frankfurter Tabelle".
  • Unter Umständen möglich ist auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Voraussetzung: Erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.


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