Schadenersatz für Schadstoffwolken über All-Inklusive-Club
Berufungsgericht entschied auf Preisminderung von 50 Prozent und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude.

Foto © APAUrlaubsfreudenminderung - wenn es am Strand oder im Hotel stinkt
Übelriechende, schadstoffhältige Rauchwolken über
einer Ferien-Club-Anlage rechtfertigen eine Preisminderung um 50
Prozent. Auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist in so
einem Fall angesagt, urteilte das Handelsgericht Wien.
Stinkende Rauchwolken. Gebucht war ein Aufenthalt in einem All-Inklusive-Club in der
Südtürkei. Die Urlauber mussten feststellen, dass während der
gesamten Dauer ihrer Ferien täglich etwa zwei Stunden am Abend von
der nahen Mülldeponie gelbe, stinkende, toxische Rauchwolken über die
Hotelanlage zogen.
Kein Hinweis. Dem Reiseveranstalter waren die Schadstoffwolken schon vor Buchung
bekannt, berichtete der Verein für Konsumenteninformation. Er wies
die Kunden aber nicht darauf hin. Dann versuchte er noch, den Mangel
kleinzureden, kritisierten die Verbraucherschützer: Die
Beeinträchtigung habe "nur" zwei Stunden am Tag gedauert.
Entgangene Urlaubsfreude. Das Gericht ging bei dieser Argumentation nicht mit: Es stehe
nicht die Dauer der Beeinträchtigung, sondern deren Intensität und
Gefährlichkeit im Vordergrund. Das Berufungsgericht sah eine
Preisminderung von 50 Prozent und einen Schadenersatz für entgangene
Urlaubsfreude in Höhe von 25 Euro pro Tag und Person als
gerechtfertigt an.










