Storno: Versicherung zahlt nur bei akuter Erkrankung
Schmerzen allein, ohne klaren Befund, reichen nicht aus um in den Genuss eines Reisekosten-Ersatzes zu kommen.

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Unsere Leserin meldete sich für eine Gruppenreise nach Istrien an und schloss gleichzeitig eine Stornoversicherung ab. Gut, dass sie das getan hatte, dachte sich die Frau, als wenige Tage vor der Abreise plötzlich heftige Schmerzen im linken Knie auftraten. "Weil ich bereits im April vorigen Jahres eine Thrombose gehabt habe, machte ich mir auch diesmal Sorgen und ging sofort ins Krankenhaus", berichtet die Frau. Von dort wurde sie zum Hausarzt verwiesen; doch die Schmerzen ließen nicht nach, also musste die Frau ihre Teilnahme an der Reise telefonisch absagen.
Doch in ihrer Annahme, die Versicherung würde in diesem Notfall die Kosten übernehmen, wurde die Kundin enttäuscht. Eine Zahlung wurde vorerst mit der Begründung abgelehnt, die Absage wäre zu spät erfolgt.
"Ich hatte vorher kein Untersuchungsergebnis", wandte sich die Frau an uns.
Wir nahmen noch einmal mit der zuständigen Mondial-Versicherung Kontakt auf und erfuhren, dass die späte Meldung nicht der Grund für die Zahlungsverweigerung gewesen war.
"Gemäß Befundbericht der Notaufnahme ist keine akute Erkrankung nachvollziehbar, es konnte lediglich ein Thromboseverdacht ausgeschlossen werden", blieb es bei der Ablehnung. Schmerzen allein, ohne klaren Befund, reichen also nicht aus.










