Passagiere setzen ihre Rechte durch
Ums Doppelte angestiegen sind die Beschwerden der Flugpassagiere, um ein Drittel jene der Bahnfahrer. Ausbau der Rechte wird gefordert.

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Immer mehr Konsumenten wissen um ihre Rechte Bescheid und fordern diese auch ein. Schritt für Schritt wurden die Regelungen in den letzten Jahren ausgebaut, mit der Umsetzung hapert es aber im Detail. Die von der EU eingerichteten 27 Verbraucherschutzzentren erhielten im vergangenen Jahr fast 3000 Beschwerden von Passagieren, denen Airlines eine Entschädigung verweigert hatten - doppelt so viele wie im Jahr 2010. Der größte Teil der Anfragen betraf verloren gegangene Gepäckstücke, gefolgt von Flugausfällen.
Rechte der Bahnfahrer
Die Regulierungsbehörde für österreichische Bahnfahrer, die Schienen-Control, registrierte im Jahr 2011 genau 659 Beschwerden, um rund ein Drittel mehr als ein Jahr davor. Dies sei einerseits darauf zurückzuführen, hieß es, dass Bahnreisende seit zweieinhalb Jahren einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen haben (Details siehe unten), andererseits konnte die Schlichtungsstelle ihre Bekanntheit steigern. Fahrgeldnachforderungen, Inkassogebühren und Fahrpreiserstattungen stellten die größte Gruppe dar.
Fakten
Bahnpendler bekommen Geld zurück, wenn ihr Zug im Jahresschnitt nicht mindestens 90 Prozent Pünktlichkeit erreicht. In diesem Fall kommt es zu einer Rückvergütung von 10 Prozent des monatlichen Kartenpreises. Die ÖBB zahlen aber nur dann, wenn sie an der Verspätung schuld sind. Unwetterfolgen z. B. gelten als höhere Gewalt.
Im Fernverkehr erhält der Fahrgast ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung von 25 Prozent des Kartenpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent. Die Bahnunternehmen im Fernverkehr sind verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als einer Stunde den Passagieren, wenn dies möglich ist, Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten.
Wird die Reise durch das Ausmaß der Verspätung zwecklos, kann man mit einem anderen Zug zurückfahren und erhält den Fahrpreis retour. Unter Umständen wird auch ein Taxi oder eine Übernachtung bezahlt.
Die Vergütungen im Fernverkehr gibt es aber nur auf Antrag des Fahrgastes.
Rechte der Flugpassagiere
Die Rechte der Flugpassagiere sind inzwischen zwar besser bekannt, sollen aber, wenn es nach dem EU-Parlament geht, noch weiter ausgebaut werden. So soll es in nächster Zukunft keine zusätzlichen Aufschläge bei Kreditkarten-Zahlungen von Tickets geben, Gepäckverspätungen müssten auch schadenersatzpflichtig sein und generell sei eine bevorzugte Behandlung für Familien mit Kleinkindern oder Menschen mit Einschränkungen zu gewährleisten. Außerdem soll der Zugang zu Beschwerdestellen erleichtert werden.
Fakten
Einen gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug.
Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen (Telefonate, Getränke, Mahlzeiten, Übernachtung). Von 1500 bis 3500 Kilometer gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist, wie z. B. Streiks oder schlechtes Wetter.
Auch bei einer absehbaren großen Verspätung sollte man immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein, sonst könnte man einen früher angebotenen Ersatzflug versäumen.










