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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2012 um 15:31 UhrKommentare

Hund durfte nicht in den Speisesaal: Abreise

Obwohl für den mitgereisten Hund ein Aufpreis zu zahlen war, durfte der Verbeiner nicht in den Speisesaal.

Foto © Fotolia / Riccardo-Piccinini

Sehr unzufrieden mit einem gebuchten Hotel in Salzburg war unsere Leserin. Sie hatte für ihre Eltern als Geschenk für ein verlängertes Wochenende ein Doppelzimmer gebucht und sich mehrmals versichern lassen, dass diese mit ihrem Hund willkommen sind. Für das Haustier sei ein Aufpreis zu zahlen, aber sonst wäre das kein Problem, wurde der Frau immer wieder gesagt.

Als das Paar mit Hund dann aber schließlich eintraf, sei alles eine Katastrophe gewesen. "Niemand wusste Bescheid, dass sie mit einem Tier kommen, das Personal war sehr unhöflich. Der Hund hätte während des gesamten Aufenthalts im Zimmer bleiben müssen", berichtete die Tochter und erzählte weiter: "Dass Hunde in manchen Hotels nicht in den Speisesaal dürfen, ist mir klar, aber das Personal war nicht gewillt, das Essen zum Beispiel auf der Terrasse oder sonst wo zu servieren.

Abreise am Ankunftstag

Also reisten die Tierfreunde noch am Ankunftstag erbost ab und wollten den Reisepreis von insgesamt 248 Euro wieder zurückhaben. Angeboten wurde ihnen jedoch nur ein Gutschein über 20 Euro. "Meine Eltern haben sich extra Urlaub genommen und Zeit investiert. Ich bin mit dem Gutschein mehr als unzufrieden", so die Frau.

Auch der Gutschein ist bereits eine Kulanzleistung", sagt hingegen der Reiseexperte Herbert Erhart von der Arbeiterkammer und sieht keine Chance, den Preis erstattet zu bekommen.

Der Umstand, dass man ein Tier in ein Hotel mitnehmen könne und dafür auch bezahle, bedeute noch nicht, dass das Tier auch beim Essen dabei sein könne oder dieses an einem separaten Ort serviert werden müsse. Mit der sofortigen Abreise ohne adäquaten Lösungsversuch hätten die Kunden alle Rechte verwirkt. "Damit haben sie dokumentiert, dass sie auf die bereits bezahlten Leistungen verzichten", so Erhart.


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