Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
24. Mai 2013 00:50 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Home » Reise
 
Japaner bestieg mit 80 Jahren den Mount Everest Touristenflüge ins All rücken näher Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Reise Nächster Artikel Japaner bestieg mit 80 Jahren den Mount Everest Touristenflüge ins All rücken näher
Zuletzt aktualisiert: 06.10.2012 um 07:07 UhrKommentare

Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen gestärkt

Wird einem Reisenden die Bordkarte für einen Anschlussflug annulliert, weil ein vorangegangener Flug derselben Gesellschaft verspätet war, hat der Betroffene wegen Nichtbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.

Foto © Fotolia / Jürgen Effner

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen erneut gestärkt. Wird einem Reisenden die Bordkarte für einen Anschlussflug annulliert, weil ein vorangegangener Flug derselben Gesellschaft verspätet war, hat der Betroffene wegen Nichtbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro, wie der EuGH in einem Urteil entschied. Damit gilt der Begriff der "Nichtbeförderung" künftig über Fälle von Überbuchung hinaus auch für andere "betriebliche Gründe". (Az: C-321-11)

Bordkarten annulliert

Die beiden Kläger hatten bei der spanischen Gesellschaft Iberia einen Flug vom spanischen Coruna in die Dominikanische Republik gebucht. Ein Zubringerflug sollte sie zunächst nach Madrid bringen, von wo dann der eigentliche Transatlantikflug starten sollte. Da sich der erste Flug um 85 Minuten verspätete, annullierte Iberia die Bordkarten des Anschlussfluges von Madrid, obwohl sich beide Reisende noch zum Zeitpunkt des letzten Aufrufs am Flugsteig eingefunden hatten.

Iberia hatte die geforderte Ausgleichszahlung mit der Begründung verweigert, diese Leistung sei nur bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung vorgesehen. Der EuGH erweiterte nun den Begriff der Nichtbeförderung auf nahezu alle "betrieblichen Gründe". Beförderungen dürfen demnach aber ohne Ausgleichszahlung verweigert werden in Fällen der "allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit" - wegen fehlender Reiseunterlagen etwa oder aus Gesundheitsgründen.


Reiseangebote

Angebote suchen:

 


Reise-Newsletter

Länder, Städte, Inselträume: Infos fürs Fernweh per E-Mail!

 


Leserreisen

zur Leserreise


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang