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Zuletzt aktualisiert: 07.09.2012 um 21:17 UhrKommentare

Sonne, Strand und Baumaschinen

Ferienende: Hochsaison für Konsumentenschützer, weil nicht jeder Urlaub hält, was das Prospekt verspricht. Worüber sich Kärntner beschwerten und wofür es Geld zurück gibt.

Foto © APA/Sujetbild

Nach dem Urlaub ist manchmal vor dem Richter. Denn nicht jeder Urlauber nimmt aus den Ferien nur schöne Erinnerungen mit. Bei den Konsumentenschützern laufen daher in diesen Tagen - dazu tragen auch die Flugausfälle aufgrund des Lufthansa-Streiks bei - die Telefone heiß. Bei der Kärntner Arbeiterkammer (AK) meldeten sich bis dato 250 Frustrierte wegen eines verpatzten Urlaubs. "An erster Stelle stehen Mängel der Unterkunft", sagt AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer, "gefolgt von Verschiebungen und Annullierungen von Flügen".

Die Mängelmöglichkeiten bei Hotels und Zimmern sind zahlreich und vielfältig. "Dazu gehören verschmutzte Räume, Schimmel in den Badezimmern, defekte Klimaanlagen, was in heißen Gegenden zu einem großen Problem werden kann", so Drussnitzer. Mängel können aber auch in falschen Versprechungen begründet sein: "Wenn es etwa den Meerblick nicht gibt, der laut Prospekt vorhanden sein sollte und zur Buchung geführt hat."

Stundenhotel

"Schmunzeln" musste Drussnitzer, als er von einem Problem seiner steirischen Kollegen erfuhr: Da musste ein Fall ausjudiziert werden, in dem Reisende statt in einem normalen in einem Stundenhotel einquartiert wurden. Für die dort "typische Lärmentwicklung" gab es immerhin 30 Prozent Preisnachlass.

Zu Beachten

Musterbrief. Die Arbeiterkammer hat online unter www.arbeiterkammer.at/konsument/reise eine nützliche Übersicht zusammengestellt, wie man nach Reiseproblemen Ansprüche geltend machen kann. Auf dieser Seite kann man auch einen Musterbrief für eine Reklamation herunterladen.

Tipps. "Wichtig ist es, die Mängel stets vor Ort zu dokumentieren und direkt im Hotel oder beim Reiseveranstalter zu reklamieren", empfiehlt AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser. "Einerseits muss man dem Hotel auch die Möglichkeit bieten, zum Beispiel ein Zimmer zu tauschen, andererseits können Mängel, wenn erst nach der Rückkehr davon berichtet wird, oft nicht mehr nachgewiesen werden."

Wiener Liste. Als Äquivalent zur in Deutschland verwendeten Frankfurter Tabelle hat Rechtsanwalt Eike Lindinger eine "Wiener Liste" - als Auswertung der österreichischen Rechtsprechung zum Reiserecht - veröffentlicht. Er listet dabei eingeklagte Reisemängel alphabetisch auf und gibt den Prozentsatz der Preisminderung an. Infos: www.rechtsfreund.at/wiener-liste.htm

Flug- und Fahrgastrechte. Die EU hat in den letzten Jahren die Rechte für gestrandete Passagiere (Bus, Flug, Bahn) gestärkt. Eine Zusammenfassung, wann es Schadenersatz gibt und an wen man sich wendet, gibt es online unter: http://ec.europa.eu/passenger-rights

Ähnliche Fälle sind auch in den heimischen Reisebüros bekannt, die ihre Mitarbeiter im Umgang mit unzufriedenen Kunden extra schulen. Franz Benze, Prokurist bei Gruber Reisen, sieht bei Beschwerden eine "leichte Tendenz nach oben". Die Zahlen lägen aber "weit unter einem Prozent. Bisher sind von 34.000 Reisenden 135 Beschwerden eingelangt, da waren aber auch fünf Bus-Reisende dabei, die sich wegen eines Verkehrsstaus beschwerten".

Nörgler-Fraktion

Wird also die Nörgler-Fraktion größer - in der Hoffnung, nach dem Urlaub die Kasse wieder ein wenig aufzufüllen? "Die Kunden sind jedenfalls mündiger geworden, sie sind schon mehr gereist und haben Vergleichsmöglichkeiten", erklärt Andrea Springer von Springer Reisen. "Die Reisen selbst sind garantiert nicht schlechter geworden." Sollten tatsächlich Fehler passieren, seien die Reklamationen berechtigt.

Auch Benze versichert, man gehe jeder Reklamation nach. Werden Mängel, etwa in einem Hotel, "nicht behoben, müssen wir die Zusammenarbeit beenden", so Benze, der aber einwendet: "Wer ein Zwei-Sterne-Hotel bucht, muss auch mit entsprechender Ausstattung rechnen."

Doch gibt es auch Tricks, die manche Preisnachlass-Jäger nutzen? "Nein, aber sagen wir so: Wenn Sie mich mit einer Kamera losschicken, finde ich wohl in jedem Hotel etwas, wofür ich Geld zurückverlangen könnte", lächelt Springer. Laut Benze spiele dabei auch das Wetter eine Rolle: "Bei anhaltendem Schlechtwetter verbringen die Leute mehr Zeit im Hotel, die Stimmung sinkt und man wird auf manche Kleinigkeit aufmerksam, die sonst gar nicht aufgefallen wäre."

Beweise

Trotzdem empfiehlt Konsumentenschützer Drussnitzer, auf eventuelle spätere Konflikte vorbereitet zu sein. Dazu gehört nicht nur, bei Internet-Buchungen die Seite mit dem entscheidenden Kauf-Klick auszudrucken, sondern auch Prospekte aufzubewahren und Internet-Seiten zu speichern, in denen nicht eingehaltene Versprechungen gemacht werden. "Die Reiseveranstalter sind an Prospektwahrheit gebunden."

Damit man nicht nach den Ferien "urlaubsreifer" ist als vorher!

ULRICH DUNST, JOCHEN BENDELE, MARIO ZINHOBLER

Da gab's Geld zurück

Auszug aus den Entscheidungen heimischer Gerichte in Bezug auf Urlauberbeschwerden:

Schimmel. Urlaub in einem von Schimmel befallenen Zimmer - 15 Prozent Preisminderung.

Gestank. Übler Geruch am Strand, weil angeschwemmtes Seegras nicht entfernt wurde - 15 Prozent des Preises retour.

Baulärm. Lärm- und Staubbelästigung durch Bauarbeiten - minus 20 Prozent für das Lärm- und nochmals minus zehn Prozent für das Staubaufkommen.

Fluglärm. 50 Flugzeuge landeten täglich in der Nähe des Hotels - 15 Prozent Preisminderung (Reisender wurde zwar auf Flughafennähe hingewiesen, mit so hoher Flugintensität sei aber nicht zu rechnen gewesen).

Nicht behindertengerecht. Im Pool gab es keine Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für einen Rollstuhlfahrer, obwohl im Prospekt darauf hingewiesen wurde, dass die allgemeinen Anlagen behindertengerecht sind - 20 Prozent des Preises gab's retour.

Dafür gab's kein Geld

Auszug aus Beschwerden, die heimische Gerichte abgewiesen haben:

Stimmung. Keine Urlaubsstimmung aufgrund geringer Gästeanzahl - kein objektiver Mangel.

Alkoholverbot. Kein Alkoholausschank auf den Malediven - keine Preisminderung, da im Prospekt ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein islamisches Land handelt.

Lurch. Für dokumentierte Staubwusel gab's kein Geld - "kein Mangel, nur Unannehmlichkeit".

Dusche. Schlecht befestigte Duschstange - als Mangel von zu geringer Relevanz erachtet.

Liegestuhl. Beschwerde wegen des täglichen Kampfes um die Liegestühle - kein Mangel, höchstens eine Unannehmlichkeit.

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