Wenn der Urlaub baden geht
Hochsaison für Konsumentenschützer, weil nicht jeder Urlaub hält, was das Prospekt verspricht. Worüber sich Steirer beschwerten und wofür es Geld zurück gibt.

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Nach dem Urlaub ist manchmal vor dem Richter. Denn nicht jeder Urlauber nimmt aus den Ferien nur schöne Erinnerungen mit. Bei den Konsumentenschützern laufen daher in diesen Tagen - dazu tragen auch die Flugausfälle aufgrund des Lufthansa-Streiks bei - die Telefone heiß. Bei der steirischen Arbeiterkammer holten sich bis dato 450 Steirer Infos wegen eines verpatzten Urlaubs. "Die Anzahl ist jedes Jahr ähnlich, nur die Inhalte ändern sich", so AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser.
Problemfall Internet
"Sehr stark gestiegen sind heuer die Fälle rund um Buchungsportale im Internet." Eine Kundin zum Beispiel habe auf einem Internetportal ihre Daten eingegeben, weil sie den Preis für eine Zypern-Reise ermitteln wollte, gebucht habe sie nicht. Dennoch trudelte eine Mail mit einer Rechnung über Tausend Euro ein. Weil das Unternehmen nun auf die horrenden Stornokosten beharrt, läuft ein Verfahren. "In Deutschland ist das besser geregelt als bei uns", erklärt Schrittwieser, "da müssen Online-Portale klar kennzeichnen: Wenn Sie auf diesen Knopf klicken, haben Sie fix gebucht."
Zu Beachten
Musterbrief. Die Arbeiterkammer hat online unter www.arbeiterkammer.at/konsument/reise eine nützliche Übersicht zusammengestellt, wie man nach Reiseproblemen Ansprüche geltend machen kann. Auf dieser Seite kann man auch einen Musterbrief für eine Reklamation herunterladen.
Tipps. "Wichtig ist es, die Mängel stets vor Ort zu dokumentieren und direkt im Hotel oder beim Reiseveranstalter zu reklamieren", empfiehlt AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser. "Einerseits muss man dem Hotel auch die Möglichkeit bieten, zum Beispiel ein Zimmer zu tauschen, andererseits können Mängel, wenn erst nach der Rückkehr davon berichtet wird, oft nicht mehr nachgewiesen werden."
Wiener Liste. Als Äquivalent zur in Deutschland verwendeten Frankfurter Tabelle hat Rechtsanwalt Eike Lindinger eine "Wiener Liste" - als Auswertung der österreichischen Rechtsprechung zum Reiserecht - veröffentlicht. Er listet dabei eingeklagte Reisemängel alphabetisch auf und gibt den Prozentsatz der Preisminderung an. Infos: www.rechtsfreund.at/wiener-liste.htm
Flug- und Fahrgastrechte. Die EU hat in den letzten Jahren die Rechte für gestrandete Passagiere (Bus, Flug, Bahn) gestärkt. Eine Zusammenfassung, wann es Schadenersatz gibt und an wen man sich wendet, gibt es online unter: http://ec.europa.eu/passenger-rights
Dennoch: Der Großteil der Beschwerden betrifft noch immer Flugverschiebungen oder -absagen sowie Probleme mit der Unterkunft. "Jedes Jahr wieder beklagen sich viele Urlauber über Baustellenlärm rund ums Hotel, heuer kamen aber auch Probleme mit Familienhotels hinzu."
Zwei Beispiele: Eine Familie habe extra ein Familienhotel gebucht und auch bekommen. Nur: Der Rest des Hotels wurde, um die Auslastung zu steigern, an Kriegsveteranen vergeben. "Dass es da konträre Interessen gibt, liegt auf der Hand", so Schrittwieser. Schwierigkeiten hätte heuer zudem die Fußball-EM bereitet, da Fan-Chöre und Nachtruhe für Kinder nicht immer unter einen Sonnen-Hut zu bringen sind.
Heiteres Bezirksgericht
Die Klage eines deutschen Paares wegen "nutzlos verschwendeter Urlaubszeit" (weil sie Einzel- statt Doppelbetten hatten) wurde vom Gericht in Mönchengladbach wie folgt abgewiesen: "Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte, übliche Variationen des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
Bereits ausjudiziert wurde ein Fall, bei dem Reisende statt in einem normalen in einem Stundenhotel einquartiert wurden. Für die dort "typische Lärmentwicklung" gab's 30 Prozent Preisnachlass.
Derartige Fälle sind auch in den heimischen Reisebüros bekannt, die ihre Mitarbeiter im Umgang mit unzufriedenen Kunden extra schulen. Franz Benze, Prokurist bei Gruber Reisen, sieht bei Beschwerden eine "leichte Tendenz nach oben". Die Zahlen lägen aber "weit unter einem Prozent. Bisher sind von 34.000 Reisenden 135 Beschwerden eingelangt, da waren aber auch fünf Bus-Reisende dabei, die sich wegen eines Verkehrsstaus beschwerten".
Wird also die Nörgler-Fraktion größer, in der Hoffnung, nach dem Urlaub die Kasse wieder ein wenig aufzufüllen? "Die Kunden sind jedenfalls mündiger geworden, sie sind schon mehr gereist und haben Vergleichsmöglichkeiten", erklärt Andrea Springer von Springer Reisen. "Die Reisen selbst sind garantiert nicht schlechter geworden." Sollten tatsächlich Fehler passieren, seien die Reklamationen zu Recht. Auch Benze versichert, man gehe jeder Reklamation nach. Werden Mängel, etwa in einem Hotel, "nicht behoben, müssen wir die Zusammenarbeit beenden", so Benze, der betont: "Wer ein Zweisterne-Hotel bucht, muss auch mit dementsprechender Ausstattung rechnen."
Schlechtwetter-Detektive
Doch gibt es auch Tricks, die manche nutzen? "Nein, aber sagen wir so: Wenn Sie mich mit einer Kamera losschicken, finde ich wohl in jedem Hotel etwas, wofür ich Geld zurückverlangen könnte", lächelt Springer. Laut Benze spiele dabei auch das Wetter eine Rolle: "Bei anhaltendem Schlechtwetter verbringen die Leute mehr Zeit im Hotel, die Stimmung sinkt und man wird auf manche Kleinigkeit aufmerksam, die sonst gar nicht aufgefallen wäre."
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Da gab's Geld zurück
Auszug aus den Entscheidungen heimischer Gerichte in Bezug auf Urlauberbeschwerden:
Schimmel. Urlaub in einem von Schimmel befallenen Zimmer - 15 Prozent Preisminderung.
Gestank. Übler Geruch am Strand, weil angeschwemmtes Seegras nicht entfernt wurde - 15 Prozent des Preises retour.
Baulärm. Lärm- und Staubbelästigung durch Bauarbeiten - minus 20 Prozent für das Lärm- und nochmals minus zehn Prozent für das Staubaufkommen.
Fluglärm. 50 Flugzeuge landeten täglich in der Nähe des Hotels - 15 Prozent Preisminderung (Reisender wurde zwar auf Flughafennähe hingewiesen, mit so hoher Flugintensität sei aber nicht zu rechnen gewesen).
Nicht behindertengerecht. Im Pool gab es keine Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für einen Rollstuhlfahrer, obwohl im Prospekt darauf hingewiesen wurde, dass die allgemeinen Anlagen behindertengerecht sind - 20 Prozent des Preises gab's retour.
Dafür gab's kein Geld
Auszug aus Beschwerden, die heimische Gerichte abgewiesen haben:
Stimmung. Keine Urlaubsstimmung aufgrund geringer Gästeanzahl - kein objektiver Mangel.
Alkoholverbot. Kein Alkoholausschank auf den Malediven - keine Preisminderung, da im Prospekt ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein islamisches Land handelt.
Lurch. Für dokumentierte Staubwusel gab's kein Geld - "kein Mangel, nur Unannehmlichkeit".
Dusche. Schlecht befestigte Duschstange - als Mangel von zu geringer Relevanz erachtet.
Liegestuhl. Beschwerde wegen des täglichen Kampfes um die Liegestühle - kein Mangel, höchstens eine Unannehmlichkeit.










