Häufige Pass-Irrtümer beim Verreisen
Damit die Ferien nicht am Ausweis scheitern, räumt der ÖAMTC mit den zehn häufigsten Missverständnissen rund um Reisepass und Personalausweis im Urlaub auf.

Foto © APAAuch Kinder brauchen einen Pass
In der EU braucht man kein Reisedokument. Falsch: Auch in der EU muss man sich stets mit Reisepass/Personalausweis ausweisen können.
Der Führerschein genügt als Reisedokument. Falsch: Ein nationaler Führerschein ist kein Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert.
Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen. Falsch: Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Reisende außerhalb Europas benötigen jedoch generell einen Reisepass. Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen. Falsch: Ein solches Abkommen mit Österreich haben nur 17 Länder. Vorsicht gilt außerdem bei Flugreisen.
Der Personalausweis darf abgelaufen sein. Falsch: Ein Personalausweis muss stets gültig sein.
Mit einem Notpass kann man problemlos reisen. Falsch: Der Notpass wird nur bei Verlust oder Diebstahl ausgestellt und gilt nur zeitlich begrenzt.
Weil Großbritannien und Irland zur EU gehören, werden Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert. Falsch: Beide Länder gehören zwar der EU an, aber nicht dem Schengen-Raum, daher gibt es auch Grenz- kontrollen.
Bei einem Abstecher ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis. Falsch: Es kann immer ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
Nimmt man ein Haustier in den Urlaub mit, ist nichts Zusätzliches zu beachten. Falsch: Hund oder Katze benötigen den EU-Heimtierausweis. Wenn Kinder mit Großeltern oder anderen Verwandten auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass. Häufig falsch: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist immer ratsam.










