Unterschiedliche Bestimmungen für Autofahrer in EU
Oft verirren sich Urlauber im Vorschriften-Dschungel. Damit Ihnen das nicht passiert, die wichtigsten Vorschriften für Italien, Frankreich und Co.

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Eine gemeinsame Union, Dutzende verschiedene Bestimmungen für Autofahrer. Ein regelrechter Vorschriften-Dschungel macht Reisenden in Europa nach wie vor das Leben schwer. So beliebt zum Beispiel Italien als Urlaubsland ist, so häufig sind die Beschwerden von Reisenden, mit denen sich die ÖAMTC-Juristen herumschlagen müssen.
Autoreisende können in Italien von ausgefallenen Verkehrsstrafen überrascht werden. "So kann bei Alkoholdelikten mit über 1,5 Promille das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert werden", warnt der ÖAMTC. Außerdem drohen für einige Vergehen wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Strafen als tagsüber.
Auch die Mitführpflichten weichen von unseren ab. Neben Verbandspaket und Warndreieck benötigt jeder Insasse eine eigene Warnweste. In Italien gilt außerhalb der Ortsgebiete Licht-am-Tag-Pflicht. Für Führerscheinneulinge gilt innerhalb der ersten drei Jahre nach Erhalt des Führerscheins auf Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/h, auf Schnellstraßen gelten 90 km/h.
Alkoholtestgerät in Frankreich
Aber auch andere Länder überraschen mit kuriosen Bestimmungen. In Frankreich muss zum Beispiel ab 1. Juli ein Alkoholtestgerät im Auto mitgeführt werden. Im Baltikum, in Griechenland und der Türkei ist ein Feuerlöscher Pflicht, in Serbien müssen ein Abschleppseil und der Europäische Unfallbericht ins Auto.
In Tschechien, der Slowakei und Ungarn gilt die 0,0-Promille-Grenze. In Spanien darf während der Fahrt nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Telefonieren mit dem Headset ist jedoch verboten.










