E-Card in den Urlaub mitnehmen
Wer im Urlaub in einem EU-Land krank wird, sollte möglichst nur Ärzte mit Kassenvertrag aufsuchen, denn dort gilt die österreichische E-Card. Sonst kann es teuer werden, denn Honorare ausländischer Ärzte weichen oft stark vom österreichischen Tarif ab.

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Bei einem Krankheitsfall im EU-Ausland und der Schweiz gilt die E-Card, betont die Arbeiterkammer. Für die Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien und Montenegro ist ein Auslandsbetreuungsschein nötig, der beim Dienstgeber erhältlich ist.
Am besten ist es, sich an der Hotelrezeption nach Vertragsärzten vor Ort zu erkundigen. AK-Sozialrechtsexperte Gerald Prein: "Es sollte in jedem Hotel eine Liste der Kassenärzte und der öffentlichen Spitäler aufliegen. Die österreichischen Reiseveranstalter können das durchaus von ihren Partnerhotels verlangen und darauf in den Reiseunterlagen hinweisen."
80 Prozent retour
In den Ländern, in denen die E-Card nicht gilt, muss die Arztrechnung vorerst selbst bezahlt werden. Beim ausländischen Arzt ohne Kassenvertrag sollte man möglichst vor der Behandlung die Kosten erfragen, weil die Honorare im Urlaubsland oft stark von denen in Österreich abweichen. Zuhause bekommt man gegen Vorlage der Rechnung 80 Prozent der Kosten des österreichischen Tarifes zurück.
Reiseversicherung überlegen
"Wichtig ist auch, sich vor dem Urlaub über den Versicherungsschutz zu informieren und eventuell mit einer entsprechenden Reiseversicherung vorzusorgen", rät der AK-Experte und betont: "Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert."










