Innerhalb der EU reisen Verkehrsstrafen nach
Wer glaubt, dass Strafen aus dem Urlaubsland ignoriert werden können, irrt gewaltig. Denn österreichische Behörden können offene Auslandsstrafen - sofern es ein Abkommen mit dem Land gibt - eintreiben. "Aber spätestens bei der Wiedereinreise in das Land kann die Strafe von den dortigen Polizisten eingefordert werden", warnt Helmut Schernitz, ÖAMTC-Verkehrsjurist.
Damit länderübergreifende Verkehrsstrafen bald noch besser eingetrieben werden können, wird gerade das System "Eucaris" entwickelt. Damit soll erstmals ein europaweites Register von Führerschein- und Fahrzeugdaten geschaffen werden.











