Vereinfachte Einreisebestimmungen für Vierbeiner
Das freut Hund und Katz, Herrchen und Frauchen gleichermaßen: die vereinfachten Einreisebestimmungen für Vierbeiner innerhalb der EU.

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Vom gewohnten Fressnapf über die Heilsalbe für rissige Pfoten bis zum Verzicht auf das Scheren vor Urlaubsantritt, um die körpereigene Klimaanlage nicht zu zerstören: Verreisen mit dem Vierbeiner kann ganz schön gefinkelt sein - seit Jahresbeginn wurden zumindest die offiziellen Einreisebestimmungen innerhalb der EU vereinfacht.
So ist für Hunde und Katzen in Großbritannien, Irland, Malta und Schweden etwa kein Bluttest auf Tollwut-Antikörper mehr notwendig. "Es genügt das Standard-Reisedokument für Haustiere innerhalb der Europäischen Union", erklärt ÖAMTC-Reiseexperte Jan Stirnweis. In diesem sogenannten EU-Heimtierausweis ist vermerkt, dass der Vierbeiner gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde.
In Europa müssen somit nur noch für Reisen in die Nicht-EU-Staaten Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine Tollwut-Antikörper-Bluttests durchgeführt werden. In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und Serbien ist zudem ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis Pflicht. Die Bestimmungen gelten auch, wenn man sich nur auf der Durchreise befindet.
Schweden verzichtet seit Jahresbeginn neben dem Bluttest auch auf die Bandwurm-Behandlung bei Hunden. Finnland, Norwegen, Großbritannien, Irland und Malta verlangen die Behandlung, die ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden muss, aber nach wie vor.
Reist man mit Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff, muss bedacht werden, dass unter Umständen spezielle Transportvorschriften gelten können.
Alle Details zu den Einreisebestimmungen und Tipps für das Verreisen mit dem Haustier finden Sie auf www.oeamtc.at/reise










