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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2012 um 14:55 UhrKommentare

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Airline-Pleiten

Nach den Pleiten der Fluggesellschaften "Spanair" und "Malev" schauen die betroffenen Verbraucher meistens durch die Finger. Einen Vorteil haben jene Konsumenten, die ihre Reise über einen Veranstalter gebucht haben.

Foto © Reuters

Die spanische Fluggesellschaft "Spanair" und die ungarische "Malev" sind pleite und haben, wie berichtet, vor Kurzem den Flugbetrieb eingestellt. Tausende Passagiere sind davon betroffen. Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Betroffene Verbraucher haben grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ersatz. Wurde nur der Flug gebucht, haben Konsumenten lediglich die Möglichkeit einer Konkursforderung. Das bedeutet, dass sie ihre Rückzahlungsansprüche im Konkurs anmelden können, was mit Kosten verbunden sein kann. Zu erwarten ist aber nur die wahrscheinlich sehr geringe Konkursquote.

Ticketversicherung bietet Vorteile

Im Vorteil sind jene Kunden, die bei Buchung eine Ticketversicherung abgeschlossen haben. "Diese Versicherung springt hier ein", erklären die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Betroffenen, deren Flug erst in der Zukunft stattfinden soll, empfiehlt die AK, sich mit ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen. Vielleicht ist eine Umbuchung möglich. Wurde die Reise mit der Kreditkarte bezahlt, kann man auch bei der Kreditkartenfirma fragen, ob eine Rückbuchung noch möglich ist. Rechtlich dazu verpflichtet ist die Kreditkartenfirma aber nicht.

Besser dran sind auf jeden Fall jene Konsumenten, die ihre Reise über einen Reiseveranstalter im Paket gebucht haben. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass der Flug ohne weitere Kosten mit einer anderen Fluglinie durchgeführt wird. Gelingt dies wider Erwarten nicht und fällt der Urlaub daher zur Gänze ins Wasser, haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.


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