Hilfe für die Opfer des Costa-Unglücks
Der VKI unterstützt die Geschädigten des Costa-Unglücks bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Italien.

Foto © APADas Wrack der "Costa Concordia"
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde beauftragt, österreichische Geschädigte des Kreuzfahrtunglücks der "Costa Concordia" in Italien bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Der VKI wird die Ansprüche sammeln und versuchen, einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Aktion läuft bis zum 17. Februar.
77 Betroffene
Obwohl alle 77 österreichischen Passagiere zum Glück mit dem Leben davon gekommen sind, haben dennoch viele Schäden erlitten.
Der Erholungswert der Reise ist durch die Ereignisse nicht gegeben. Das begründet Ansprüche auf Preisminderung und insbesondere auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.
In vielen Fällen ist das Reisegepäck verloren gegangen oder wurde zerstört. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch zu Körperverletzungen kam bzw. dass Passagiere psychische Beeinträchtigungen (Schock-Schäden) davongetragen haben.
Seit 1. Jänner gilt die EU-Verordnung über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Danach haften der Beförderer und der Reiseveranstalter solidarisch für Schäden.
Geschädigte, die sich an der Sammelintervention beteiligen wollen, müssen unter www.verbraucherrecht.at ihre Schäden beim VKI anmelden. Schäden am Gepäck sollten parallel beim Veranstalter und beim Beförderer (Costa Crociere) geltend gemacht werden. "Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten und unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell Verzichtserklärungen auf Schadenersatz", raten die Experten des VKI.










