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Zuletzt aktualisiert: 21.01.2012 um 15:40 UhrKommentare

Überfall in Äthiopien: Reisewarnungen besser beachten

Sollte das Außenministerium aktiv werden müssen, sind bei einer Reisewarnung Regressansprüche bis zu 20.000 Euro möglich.

Äthiopien - schön aber gefährlich

Foto © APAÄthiopien - schön aber gefährlich

Reisewarnungen sollten tunlichst beachtet werden - "weil das Außenministerium in dieser Hinsicht ohnehin eher zögerlich ist", meinte Maria Ecker, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation. Zudem drohen für den Fall, dass das Außenamt aktiv werden muss, Regressansprüche.

Eine solche Möglichkeit wurde vor Jahren nach der Freilassung zweier im Jemen entführter Österreicher festgeschrieben: Sollte sich ein heimischer Tourist im Ausland grob schuldhaft in eine Gefahrenlage begeben, die ein Einschreiten des Staates erfordert, können seither laut "Konsulargebührengesetz" bis zu 20.000 Euro pro Person eingefordert werden.

Von Reisewarnungen profitieren Reisende in der Regel dadurch, dass sie ihnen einen Rücktritt ohne finanzielle Einbußen ermöglichen - falls die Gefahr zum Zeitpunkt der Buchung nicht bestand. Nach einem neuen Erkenntnis des OGH genügen aber auch seriöse Medienberichte als Grundlage für eine Einschätzung des Risikos.

Nicht bei allen Vorkommnissen kann man sich am Veranstalter schadlos halten - sehr vieles gehört laut Ecker zum allgemeinen Lebensrisiko dazu. Nach einem Überfall während des Städtetrips nach Amsterdam etwa kann man nicht beim Reisebüro vorstellig werden.

Es besteht Aufklärungspflicht

Was allerdings auch von deutschen Gerichten festgestellt wurde, ist laut der Juristin eine Aufklärungspflicht. Wenn etwa nicht vor der Hurrikangefahr während der entsprechenden Saison gewarnt wird, könnten nach dem Karibikurlaub Ansprüche entstehen.

Ob der deutsche Reiseveranstalter dieser Verpflichtung bei den Äthiopien-Urlaubern nachgekommen ist, war vorerst unbekannt. "Bis zum gegenwärtigen Zwischenfall hatte DIAMIR keinerlei Hinweise darauf, dass die Sicherheit der Gäste in der Region in Frage stehen könnte", schrieb das Reisebüro in seiner auf der Homepage veröffentlichten Stellungnahme und bezieht sich darauf, dass es (im Gegensatz zum österreichischen Außenministerium, Anm.) keine Reisewarnung des Deutschen Außenamts gegeben hätte.

Aber auch bei unseren nördlichen Nachbarn hatte man auf der Außenamts-Homepage bei den Reise- und Sicherheitshinweisen für Äthiopien von einem erhöhten Risikolage gesprochen: "Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Trotz einer Zeit relativer Ruhe können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden."

Inwieweit man auch mit einer berechtigten Klage gegen einen Reiseveranstalter wegen Schadenersatzes durchkommen kann, ist jedoch fraglich: "Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann ein solches Verfahren langwierig und teuer werden", betonte Ecker.


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