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Zuletzt aktualisiert: 09.12.2010 um 17:10 UhrKommentare

"Halteverbot" in Italien: ÖBB kündigt rechtliche Schritte an

Züge aus Österreich und Deutschland dürfen ab 12. Dezember in Italien nur noch im Endbahnhof halten. Der Grund: Die Trenitalia könnte durch die internationalen Zugverbindungen wirtschaftlichen Schaden nehmen.

Die italienische Schienen-Regulierungsbehörde fürchtet einen wirtschaftlichen Schaden für die Trenitalia, Tochter der "Ferrovie dello stato", der staatlichen Eisenbahn.

Foto © APDie italienische Schienen-Regulierungsbehörde fürchtet einen wirtschaftlichen Schaden für die Trenitalia, Tochter der "Ferrovie dello stato", der staatlichen Eisenbahn.

Österreichische und deutsche Zügen dürfen in Italien nicht mehr in Regionalbahnhöfen halten. Nach einem Bescheid der italienischen Schienen-Regulierungsbehörde URSF darf ab 12. Dezember nur mehr der Endbahnhof angefahren werden, die Euro-City-Züge der ÖBB oder der Deutschen Bahn (DB) dürfen in keinem "Unterwegsbahnhof" auf der Strecke mehr stehen bleiben, erklärte der ÖBB-Pressesprecher für Tirol und Vorarlberg, Rene Zumtobel, der APA am Donnerstag. Am Freitag werde eine Entgegnung eingereicht.

In Orten wie Franzensfeste, Brixen, Bozen, Trento und Rovereto dürften die Züge dann nicht mehr halten. Die URSF befürchte, dass der Regionalverkehr Schaden nehmen würde. "Sie meinen, dass die internationalen Zugverbindungen das wirtschaftliche Ergebnis von Trenitalia bedrohen würden. In ihrer Stellungnahme zu dem Bescheid haben die Regionen allerdings den negativen Einfluss auf die von ihnen bestellten Verkehre verneint und vielmehr die positiven Aspekte für die Schienenkunden betont. Trotzdem hat die Behörde ihren Bescheid mit Wirkung zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember erlassen", erklärte Zumtobel.

Rechtliche Schritte angekündigt

Dieser Bescheid sei aus Sicht von DB und ÖBB weder juristisch noch wettbewerbsökonomisch gerechtfertigt und widerspreche allen europäischen Regelungen für die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Fernverkehrs. Sie wollen rechtliche Schritte gegen diesen Bescheid einleiten.


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