Wenn der Urlaub zum Horror wird
Mit dem Schulbeginn endet die Urlaubssaison. Tausende Kärntner hatten eine gute Zeit. Mindestens 235 Personen aber sind nicht erholt, sondern frustriert. Die Arbeiterkammer rät, Mängel zu dokumentieren.

Foto © APANicht alle Kärntner konnten ihren Sommerurlaub richtig genießen
Hochbetrieb im Beschwerdesektor! Bisher haben heuer 235 verärgerte Urlauber bei der Kärntner Arbeiterkammer (AK) nachgefragt, wie sie sich für einen total oder teilweise verpfuschten Urlaub beim Reiseveranstalter schadlos halten können.
"Manche haben mir richtig Leid getan", sagt Konsumentenschutz-Chefin Josefine Traunik. "Am meisten ein Villacher in Ägypten. Täglich extremer Baulärm von 9 bis 19 Uhr, eintöniger Speisezettel, verschmutzte Zimmer, Schimmel im Bad und Risse in den Wänden." Ein Paar mit zwei kleinen Kindern fiel auf ein raffiniertes Foto herein, dass das Hotel direkt am Strand zeigt. Dazwischen lag aber eine stark befahrene Straße und der Strand bestand aus Kies und spitzen Steinen. Fünf-Sterne-Hotels können abgewohnt sein. Wer ein unzumutbares Zimmer gegen ein besseres tauscht, soll manchmal einen - ungerechtfertigten - Zuschlag bezahlen. Trotz Pauschalpreisen werden später verdeckte Kosten geltend gemacht. Es gibt viele Gründe zum Ärger, und zwar, so Traunik, "vor allem aus Griechenland, der Türkei, Ägypten und Zypern".
Mängel vor Ort ansprechen
In solchen Fällen sollte man die Mängel an Ort und Stelle ansprechen, rät die Expertin. Schafft es Hotel oder Veranstalter nicht, die Missstände abzustellen, sollte der Urlauber sie mit Fotos, Videokamera und Zeugen dokumentieren. Traunik: "Außerdem sollte man sich bestätigen lassen, dass man reklamiert hat oder - noch besser - dass es auch Grund zur Reklamation gegeben hat."
Wie viel Geld man für welchen Mangel vom Veranstalter zurückverlangen kann, steht als Empfehlung in der Frankfurter Tabelle. Am meisten "lohnen" sich Schäden im Zimmer und Ungeziefer, da bekommt man bis zu 50 Prozent zurück. Bis zu 40 Prozent sind es bei nächtlichem Lärm und wenn zugesagte Kureinrichtungen fehlen. Immerhin noch 30 Prozent sind es, wenn man mit Unbekannten in einem Vierer- statt Doppelzimmer untergebracht wird. Am anderen Ende der Skala ist die fehlende Strandbar: Dafür gibt es laut Liste nur 0 bis 5 Prozent zurück.
Traunik weiß, wie man sich vor bösen Überraschungen schützen kann: "Im Internet Vorinformationen über das Hotel einholen, falls möglich Gästebewertungen lesen, Katalog und Fotos genau anschauen: Kann man die Umgebung des Hotels gut erkennen oder ist es isoliert abgebildet?"
Geheimsprache im Katalog
Außerdem muss man die Katalogsprache interpretieren. "Kurze Transferzeit" kann heißen "nahe am Flughafen", "junges Serviceteam" kann stehen für "unerfahrenes Personal", "unberührte Natur" ist vielleicht "abgelegen", "für junge Leute geeignet" kann stehen für "nächtlicher Lärm".
Traunik: "Auch wenn man wütend ist, sollte man daran denken, dass die Angestellten selten Schuld an den Missständen sind. Es bringt mehr, seine Beschwerde höflich, aber bestimmt vorzubringen." Eines ist tröstlich: Zum Glück halten schlechte Erfahrungen nicht davon ab, im nächsten Jahr wieder Urlaub zu machen.










