Die Freundin des deutschen Musikers Peter Maffay (68) soll für die Veröffentlichung von Paparazzi-Urlaubsfotos mit 12.000 Euro entschädigt werden. Die Anwälte der Lebensgefährtin und des Bauer-Verlags einigten sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag auf einen entsprechenden Vergleich.

Maffays Freundin hatte gegen die Zeitschriften "People" und "Das neue Blatt" wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf Unterlassung und Entschädigung geklagt. Es ging unter anderem um Veröffentlichungen von Bildern im Jahr 2016, die das damals frischgebackene Paar knapp bekleidet an einem Strand zeigten. Maffay hatte seine Lebenspartnerin ein paar Monate zuvor bei einem Konzert im Publikum entdeckt und sie beim Lied "Weil es Dich gibt" auf die Bühne geholt.

Das Landgericht München I hatte bereits in einer Entscheidung vom Mai 2017 eine Unterlassungserklärung veranlasst, jedoch keinen Anspruch auf die geforderte Entschädigungszahlung von 25.000 Euro gesehen. Beide Parteien gingen in Berufung. Das OLG dagegen sah nun einen Teil des Anspruchs als berechtigt an und so kam nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts zum Vergleich.