US-Popstar Madonna (58) hat einen Rechtsstreit mit einem britischen Medienverlag beigelegt. Madonna hatte den Verlag Associated Newspapers wegen "Verletzung der Privatsphäre" ihrer vierjährigen Adoptivtöchter am Londoner High Court geklagt. Nun soll sie eine Entschädigung erhalten. Das teilte die Londoner Kanzlei Schillings am Donnerstag mit.

Wie viel der Verlag zahlen soll, ist nicht bekannt. Ein Sprecher der Nachrichtenseite "Mail Online" wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall äußern.

Auf der Webseite wurden Anfang des Jahres Namen, Herkunft und Alter der Zwillingsmädchen veröffentlicht, kurz bevor Madonna die Kinder adoptierte. Das habe bei der Musikerin "erhebliches persönliches Leid und Angst" ausgelöst, erklärte Madonnas Anwältin am Donnerstag vor Gericht. Die Sängerin habe sich um die Sicherheit der Kinder gesorgt. "Sie wird immer alle erdenklichen Schritte unternehmen, um das Wohlergehen ihrer Familie zu schützen", hieß es in der Mitteilung.

Madonna hatte die damals vierjährigen Zwillinge Stella und Estere im Jänner in Malawi adoptiert. 2006 und 2009 hatte sie bereits einen Buben, David, und ein Mädchen, Mercy, aus dem südostafrikanischen Land als Kinder angenommen. Außerdem hat sie zwei leibliche Kinder, Lourdes und Rocco. Malawi mit seinen rund 18 Millionen Einwohnern gehört einem UN-Index zufolge zu den 20 ärmsten Ländern der Welt.