Italien gehört zu den Lieblingsreisezielen der Österreicher im europäischen Ausland. Wer die Strände und das "Dolce Vita" rundum genießen möchte, ist gut beraten, einige italienische Regelungen zu kennen. So sollte man es beim Besuch historischer Stadtzentren beispielsweise tunlichst vermeiden, ohne Genehmigung in eine verkehrsberuhigte Zone, die sogenannte "Zona traffico limitato" (ZTL), einzufahren. Wird man erwischt, drohen mindestens 80 Euro Strafe. Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer "ZTL", bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine Sondergenehmigung zu beantragen. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer kennt weitere Tabus im Italien-Urlaub:

An Mautstation rückwärts fahren: An italienischen Mautstationen muss man sich je  nach Bezahlart in verschiedene Spuren einreihen. "Landet man aus Versehen in einer falschen Spur oder funktioniert die Bezahlung nicht, sollte man auf keinen Fall zurückschieben", rät die Expertin. "Sonst droht nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Stattdessen sollte man den Notrufknopf am Automaten verwenden."

Panne ohne Warnweste: "Hat man in Italien eine Panne oder einen Unfall, müssen alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Radfahrer sind ebenfalls verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerhalb des Ortsgebiets oder durch einen Tunnel fahren."

Keine Grüne Karte dabei: Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist für Pkw-Lenker zwar nicht zwingend erforderlich – es kommt aber immer wieder zu Kontrollen und (ungerechtfertigten) Strafen. "Daher empfehlen wir dringend, die aktuelle Grüne Karte an Bord zu haben", sagt die Clubtouristikerin.

Fälschungen kaufen: Markenpiraterie ist in Italien verboten. Wer Produkte kauft oder annimmt, bei denen eine Fälschung hinsichtlich Marke oder Muster klar ersichtlich ist, riskiert Strafen bis 10.000 Euro. Die gefälschte Ware wird konfisziert.

Strafen nicht bezahlen: Italienische Strafzettel sollten keinesfalls ignoriert werden. Denn offene Strafen aus Italien können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden – fünf Jahre lang und sogar bei der Wiedereinreise.

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