Komfort, Sicherheit und das Versprechen, in wenigen Tagen mehrere Orte kennenzu­lernen – Kreuz­fahrten kommen derzeit enorm gut an. Doch nicht jede Reise verläuft nach Plan. „Die häufigsten Reklamations­fälle bei Kreuz­fahrten betreffen Routen­änderungen, Hygiene an Bord, Lärm sowie Mängel bei der Unterbringung und Verpflegung“, sagt der Anwalt und Reise­rechts­pezialist Kay Rodegra.

Krankheit. Umfassender Kranken­versicherungs­schutz auf Reisen ist unerläss­lich. Gute Auslands­reise-­Kran­kenversicherungen über­nehmen notwendige Behand­lungs­kosten unterwegs und auch den Rück­trans­port. Dieser wichtige Versicherungs­schutz ist nicht teuer: Sehr gute Tarife für Einzel­personen gibt es ab knapp 8 Euro im Jahr. Doch niemand sollte bei der Reise­buchung im Internet spontan irgend­eine Polizze kaufen. Denn einige Versicherer zahlen nicht für den medizi­nisch sinn­vollen Rück­trans­port oder sind für das, was sie bieten, vergleichs­weise teuer.

Reiser­ücktritt oder -abbruch. Ein Todes­fall in der Familie, eine Grippe vor der geplanten Kreuz­fahrt oder der Verlust des Jobs – es gibt Ereig­nisse, die Reisen verhindern oder einen Abbruch notwendig machen. In solchen Fällen springen Reiser­ücktrittsver­sicherungen ein. Für Kreuz­fahrten sinn­voll ist ein Kombitarif für Reiser­ücktritt und Reise­abbruch.

Reisege­päck. Reisege­päck­versicherungen sind teuer und kommen selten für den gesamten Schaden auf. Bei Kreuz­fahrten ist jedoch zu bedenken: Reeder haften für Diebstahl aus der Kabine normaler­weise nicht – nicht einmal, wenn der Tresor einer Luxus­kabine aufgebrochen wird. Eine Reisege­päck­versicherung würde einstehen. Auch in Hausrat­versicherungen ist der Einbruch in Schiffskabinen inzwischen oft mitversichert. Unsere Tabellen zeigen acht Reisege­päck-Tarife, die nach Diebstahl bei einer Kreuz­fahrt zahlen, sowie fünf Hausrat-Tarife, die Einbruchs­schäden bis mindestens 1 300 Euro abdecken.